Auch die Baskenmütze ist für muslimische Lehrerinnen verboten. Das Landesarbeitsgericht
in Düsseldorf entschied am Donnerstag, dass eine Schul-Sozialpädagogin keine Baskenmütze
als Ersatz für das Kopftuch tragen darf. Auch eine ständig getragene Mütze könne von
Schülern als religiöse Bekundung verstanden werden. Die Deutsch-Türkin wurde abgemahnt,
nachdem sie infolge des nordrhein-westfälischen Kopftuchverbots Ende Mai 2006 ihre
Haare während des Unterrichts mit einer Baskenmütze bedeckt hatte. (kipa 11.04.2008
dv)