2008-04-09 15:06:32

D: Debatte über Stammzellen-Gesetz


Der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese hat vor einer Änderung des deutschen Stammzellgesetzes und einer Aufweichung des Embryonenschutzes gewarnt. Dies könnte negative internationale Konsequenzen haben, sagte der Bioethik-Experte der christdemokratisch-konservativen EVP-Fraktion im Europaparlament an diesem Mittwoch in Brüssel. Viele Staaten orientierten sich in ihrer Gesetzgebung an Deutschland. Das deutsche Embryonenschutzgesetz werde selbst in den USA oft als Beispiel herangezogen.
Vor der für Freitag geplanten Abstimmung appellierte der Berliner Kardinal Georg Sterzinsky an alle Mitglieder des Bundestages, die ethischen Fragen der Forschung mit embryonalen Stammzellen gründlich zu bedenken und die Konsequenzen bei anstehenden Abstimmungen zu ziehen. „Die Gewinnung von Stammzellen, die die Tötung von Embryonen voraussetzt, ist nicht zu tolerieren“, so der Familienbischof. Eine Verschiebung der geltenden Stichtagsregelung wäre nicht nur eine erneute grundsätzliche Billigung der Tötung von Embryonen, sondern würde auch die tatsächlichen Tötungsfälle vermehren. Außerdem entstünde der Eindruck, dass laut Forscherurteil weiteren Anforderungen zur Freigabe embryonaler Menschen entsprochen werden könnte.
Die katholische Kirche lehnt eine Liberalisierung der Stammzellforschung einhellig ab. Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Bischof Wolfgang Huber, hält dagegen eine einmalige Verschiebung des Stichtags für vertretbar. Für diese Haltung wurde er aber auch von anderen evangelischen Bischöfen kritisiert.
Bisher erlaubt das deutsche Stammzellgesetz nur die Forschung an importierten Stammzelllinien, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Am Freitag, 11.4., will der Bundestag entscheiden, ob es bei dieser Regelung bleibt, ob der Stichtag nach hinten verschoben oder ganz abgeschafft wird. Die Abstimmung scheint Beobachtern zufolge bislang offen.
(pm/kna/ap 09.04.2008 bp)








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