Der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese hat vor einer Änderung des deutschen Stammzellgesetzes
und einer Aufweichung des Embryonenschutzes gewarnt. Dies könnte negative internationale
Konsequenzen haben, sagte der Bioethik-Experte der christdemokratisch-konservativen
EVP-Fraktion im Europaparlament an diesem Mittwoch in Brüssel. Viele Staaten orientierten
sich in ihrer Gesetzgebung an Deutschland. Das deutsche Embryonenschutzgesetz werde
selbst in den USA oft als Beispiel herangezogen. Vor der für Freitag geplanten
Abstimmung appellierte der Berliner Kardinal Georg Sterzinsky an alle Mitglieder des
Bundestages, die ethischen Fragen der Forschung mit embryonalen Stammzellen gründlich
zu bedenken und die Konsequenzen bei anstehenden Abstimmungen zu ziehen. „Die Gewinnung
von Stammzellen, die die Tötung von Embryonen voraussetzt, ist nicht zu tolerieren“,
so der Familienbischof. Eine Verschiebung der geltenden Stichtagsregelung wäre nicht
nur eine erneute grundsätzliche Billigung der Tötung von Embryonen, sondern würde
auch die tatsächlichen Tötungsfälle vermehren. Außerdem entstünde der Eindruck, dass
laut Forscherurteil weiteren Anforderungen zur Freigabe embryonaler Menschen entsprochen
werden könnte. Die katholische Kirche lehnt eine Liberalisierung der Stammzellforschung
einhellig ab. Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Bischof
Wolfgang Huber, hält dagegen eine einmalige Verschiebung des Stichtags für vertretbar.
Für diese Haltung wurde er aber auch von anderen evangelischen Bischöfen kritisiert. Bisher
erlaubt das deutsche Stammzellgesetz nur die Forschung an importierten Stammzelllinien,
die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Am Freitag, 11.4., will der Bundestag
entscheiden, ob es bei dieser Regelung bleibt, ob der Stichtag nach hinten verschoben
oder ganz abgeschafft wird. Die Abstimmung scheint Beobachtern zufolge bislang offen. (pm/kna/ap
09.04.2008 bp)