Die Kirchgemeinde Röschenz wird in einem Schreiben des deutschen Erzbistums Bamberg
indirekt aufgefordert, dem vom Basler Bischof Kurt Koch suspendierten Pfarradministrator
Franz Sabo zu kündigen. - Sabo stammt aus dem Erzbistum Bamberg. Sabo habe trotz
der 2005 ausgesprochenen Suspendierung weiter regelmäßig Eucharistie gefeiert, und
das sei nach Kirchenrecht illegal, heißt es im Schreiben des Bamberger Generalvikars
Georg Kestel. Auch habe Sabo mehrere Briefe des Erzbistums Bamberg zu seinem Verhalten
auf unbefriedigende Weise beantwortet. Ungenügend sei auch der Verweis Sabos auf das
Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, das ihn im letzten September gestützt
hatte. Das Gericht hat am 5. September 2007 einstimmig entschieden, dass die Kirchgemeinde
Röschenz ihrem Pfarradministrator Franz Sabo nicht kündigen muss. Dieser sei in seinen
Grundrechten verletzt worden, weil ihm Bischof Koch kein rechtliches Gehör gewährt
habe. Der Entzug der kirchlichen Beauftragung, so genannten „Missio canonica“, dürfe
deshalb nicht zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen. Sabo war bereits
im November 2007 vom Erzbistum Bamberg aufgefordert worden, von sich aus das Anstellungsverhältnis
zu kündigen. Sabo solle Bischof Kurt Koch Gehorsam erweisen. Der Entzug der „Missio
canonica" und die Suspendierung habe weltweite Geltung.