Luxemburg: Erzbischof für Bedenkzeit bei Euthanasiegesetz
Der Luxemburger Erzbischof
Fernand Franck fordert die Politiker seines Landes auf, das kürzlich verabschiedete
Gesetz zur Sterbehilfe neu zu überdenken. Mit einer knappen Mehrheit stimmte das Parlament
in Luxemburg am 19. Februar für eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe. In den
kommenden Wochen vor der zweiten Lesung der beiden Gesetze zur Palliativmedizin und
zur Sterbehilfe sei die Zeit gekommen, die Gegenstimmen zur Euthanasie zu hören. Eine
Diskussion um den Euthanasie-Vorstoß stehe noch aus, sagt Bischof Franck gegenüber
Radio Vatikan.
„Ich glaube, dass wir grundsätzlich erklären müssen, was
genau palliative Pflege und Euthanasie sind. Auch müssen wir erläutern, dass die Kirche
nicht für einen so genannten Dolorismus (Verherrlichung von Leid, Anm.) eintritt.
Die Kirche setzt sich dafür ein, dass Menschen geholfen werden muss und sie nicht
leiden müssen. Von medizinischer Seite stehen bereits mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.“
Der
Erzbischof von Luxemburg hat seine Stellungnahme einen Monat nach der Parlamentsabstimmung
bekannt geben - und bewusst wenige Tage vor Ostern.
„Deswegen habe ich mein
Schreiben nicht sofort nach der Abstimmung herausgegeben. Wir wollten auch nicht Emotionen
schüren. Doch jetzt vor Ostern passt dieses Schreiben gut. Es ist nämlich wichtig
zu betonen, dass die Würde des Menschen einzigartig ist. Wir müssen den Gläubigen
klar machen, dass es bei der Menschenwürde darum geht, gemeinsam dafür einzustehen.“