Der römisch-katholische Kirchgemeinderat Kleinlützel hat den Beschluss über die aushilfsweise
Anstellung des umstrittenen Priesters Franz Sabo aufgehoben. Der Beschluss wurde beim
Regierungsrat des Kantons Solothurn angefochtenen. Damit ist das Beschwerdeverfahren
erledigt. Zudem wurde das in diesem Verfahren eingeholte Rechtsgutachten des Kirchenrechtlers
Andreas Thier von der Universität Zürich veröffentlicht. Im Gutachten steht unter
anderem, dass Franz Sabo grundsätzlich keine „missio canonica“ benötigt, um fallweise
als Aushilfsprediger in Kleinlützel tätig zu sein. Als geweihter Priester sei er befähigt,
Eucharistie zu spenden, zu taufen und zu predigen. Die gottesdienstliche Tätigkeit
sei jedoch kirchenrechtswidrig, weil Franz Sabo damit die von Bischof Kurt Koch 2005
ausgesprochene Suspension missachte. Deshalb sei die Anstellung Sabos nicht der Kantonsverfassung
zu vereinbaren. Die Verfassung lasse es nicht zu, dass eine Kirchgemeinde einen Seelsorger
zu einem Handeln anstelle, das gegen die Regeln des kanonischen Rechts verstoße. Nach
Ansicht des Gutachters unterscheide sich der „Fall Kleinlützel“ zudem grundsätzlich
vom „Fall Röschenz“. Während im Fall Röschenz die Frage nach dem Entzug der „missio
canonica“ im Vordergrund stehe, sei im Fall Kleinlützel die Frage nach den Konsequenzen
der Suspension entscheidend. (solothurner tagblatt 19.03.2008 mg)