Mit der Anwendung eines neuen tödlichen Mittels umgeht die Sterbehilfeorganisation
„Dignitas“ die ärztliche Kontrolle. Seit kurzem verwenden die „Dignitas“-Mitarbeiter
das Luftballongas Helium. Der Zürcher Oberstaatsanwalt Andreas Brunner drängt auf
gesetzliche Regeln. Es sei nötig, dass nun endlich ein griffiges Gesetz erlassen werde,
sagte Brunner gegenüber dem Schweizer Radio DRS. Es gehe nicht um ein Verbot des Sterbetourismus,
sondern um klare Regeln. Der Kanton Zürich hat die Auflagen für Selbstmord-Begleitungen
bereits verschärft. Laut DRS stülpen sich Suizid-Willige einen mit Helium gefüllten
Plastiksack über den Kopf und ersticken dann. Diesen Vorgang zeichnen die Vertreter
von „Dignitas“ auf Video auf und schicken diese Belege der Staatsanwaltschaft. Die
Bilder seien „fast nicht zumutbar“, sagte Brunner. Das bis dahin verwendete Medikament
Natriumpentobarbital ist laut Brunner das „geeignetere Sterbemittel“. Dafür ist allerdings
ein ärztliches Rezept nötig. (kipa 18.03.2008 gs)