2008-03-17 16:56:34

Schweiz: Rechte auf Teilkirchenaustritt hilft Kirche


RealAudioMP3 Ein Katholik in der Schweiz kann aus der Landeskirche seines Kantons austreten, ohne seine Kirchenzugehörigkeit aufzugeben. Das entschied das Schweizer Bundesgericht im vergangenen November, jetzt wurde die Urteilsbegründung veröffentlicht. Was heißt das für die Katholiken in der Schweiz?
Franz Xaver von Weber, Jurist beider Rechte, erklärt:
 
„Das heißt, dass er kann aus den staatskirchenrechtlichen Körperschaften austreten, bleibt aber gleichzeitig, vollumfängliches Mitglied der katholischen Kirche.“

Kanonisches, also kirchliches, und staatliches Recht seien erst nach diesem Urteil miteinander vereinbar, betont von Weber.

„Der Gläubige, der sich nicht mehr den staatlichen Auflagen betreffend der Mitgliedschaft zu den staatskirchenrechtlichen Körperschaften unterwerfen will, kann von jetzt an, ein Kirchenglied sein und sein Leben als solches gestalten, ohne auf staatliche Vorschriften Rücksicht nehmen zu müssen.“

Von Weber befürchtet keinen finanziellen Nachteil für die Kirchengemeinden. Zwar zahle der Katholik keine Kirchensteuer mehr, den kanonisch vorgesehenen Solidarbeitrag müsse er aber dennoch entrichten.

„Der Durchschnittsgläubige wird keinesfalls nur aus finanziellen Gründen aus der Kirchengemeinde austreten. Wer aus den staatskirchenrechtlichen Körperschaften austritt, aber in der Kirche bleiben will, habe ja nicht das Bedürfnis, der Kirche den Rücken zu kehren, sondern will sich vielmehr in anderer, vielleicht verstärkter Form für die Kirche wieder einzusetzen. Ich glaube mit dieser Entwicklung ist keine Tür zugeschlagen, sondern eine neue Tür für mehr Engagement in der Kirche geöffnet, für weniger Zwangsvorschriften, die doch immer das Leben in der Kirche lähmen.“

 
Für das kirchliche Leben insgesamt sei diese Entwicklung nur positiv. Der Schweizer Jurist verweist auf Vorfälle in der Vergangenheit:

„Es hat aufgrund von Bischofsernennungen in der Schweiz, vor allem im Bistum Chur, die Situation gegeben, dass Landeskirchen sich gegen rechtmäßig eingesetzte Bischöfe gestellt haben. Die drehten dann der Kirche den Geldhahn zu, indem sie sagten, wir akzeptieren diesen Bischof nicht. Das hat einen Kreis von Gläubigen erzürnt und empört. Gläubige kommen heute mit diesem Zwiespalt und Dualismus nicht zurecht; sie wollen der Kirche ihren Tribut zahlen und nicht einer Gegeninstitution, die gegen die Kirche arbeitet.“

(rv 17.03.2008 bp)







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