Der Vorschlag des
Papstes, den nahen Angehörigen von Sterbenden „Pflegeurlaub” zu gewähren, findet Anklang
im deutschsprachigen Raum. So lobt der Präsident von Caritas Deutschland, Peter Neher,
die Idee Benedikts. Gegenüber Radio Vatikan betont Neher, dass in Deutschland für
pflegende Angehörige bereits gesetzliche Möglichkeiten bestehen, bis zu sechs Monate
„Pflegezeit“ nehmen zu können.
„Ich denke, dass dies auch sinnvoll ist.
Das Problem in Deutschland ist, dass diese Pflegezeit im Moment nicht finanziert wird.
Die betroffenen Angehörigen müssen also selber die Finanzierung dieser Zeit sicherstellen.
Wenn wir mittel- und längerfristig die öffentliche Finanzierung erreichen wollen,
dass nämlich Angehörige und Nahestehende tatsächlich pflegebedürftige Menschen pflegen
können, dann brauchen sie eine gesellschaftliche Unterstützung. Aus diesem Grund ist
es der richtige Ansatz, dass sich jemand dieser Aufgabe annehmen kann - wie ja auch
beim Anfang des Lebens.“
Nicht nur die finanzielle Sicherstellung der Pfleger
sei wichtig. Der Gesetzgeber sollte sich auch um die Länge des „Pflegeurlaubs“ Gedanken
machen.
„Allerdings müsste dies wohl so sein, dass die betroffenen Angehörigen
sich die Pflegezeiten selber einteilen können. Denn in der Pflegephase bzw. in der
letzten Phase des Lebens eines Menschen ist es nicht immer so klar, wie der Zustand
des Patienten ist. Es braucht eine flexible Handhabung. Den Ansatz finde ich dennoch
sehr gut.“
Benedikt XVI. hatte am Montag bei einem Empfang für Teilnehmer
eines internationalen Ethik-Kongresses im Vatikan eine sozialpolitische Anerkennung
der familiären Pflege von Alten und Sterbenden gefordert. Analog zu arbeitsrechtlichen
Bestimmungen wie Mutterschutz und Elternzeit sollte es Zugeständnisse an Arbeitnehmer
geben, die einen Familienangehörigen in der letzten Lebensphase begleiteten. Wie Kranke
ein Recht auf notwendige und angemessene Therapien hätten, so gebe es auch einen Anspruch
auf Hilfe für die Familien von Patienten. (rv 27.02.2008 mg)