Papst Benedikt XVI.
hat den Umgang mit Todkranken als „eine der dringendsten Herausforderungen unserer
Zeit“ bezeichnet. Konkret regte er u.a. die Einführung eines „Sterbeurlaubs“ für Arbeitnehmer
analog zum Elternschaftsurlaub bei der Geburt eines Kindes an. Menschen, die sterbende
Familienangehörige bis zum Tod betreuen, brauchen die volle Unterstützung der Gesellschaft,
sagte der Papst in einer programmatischen Ansprache vor den Angehörigen der Päpstlichen
Akademie für das Leben, die an diesem Montag zu einem zweitägigen Kongress über die
Begleitung Todkranker zusammengetreten sind.
„Das Arbeitsrecht räumt den
Familienangehörigen bei der Geburt eines Kindes normalerweise bestimmte Rechte ein.
Ähnliche Rechte sollten den engen Verwandten eines todkranken Menschen in seiner letzten
Lebensphase zugestanden werden. Eine solidarische und humane Gesellschaft kann nicht
über die schwierigen Umstände von Familien hinwegsehen, die oft über lange Zeit hinweg
die Last der Betreuung von Schwerkranken zu Hause tragen müssen. Ein größerer Respekt
vor dem menschlichen Leben geht unvermeidlich über den Weg der konkreten Solidarität
aller, und dies ist eine der dringendsten Herausforderungen unserer Zeit.“
Die
Zivilgesellschaft und die Gemeinschaft der Gläubigen müssten dabei zu mehr Synergien
finden, regte Benedikt an. Das gelte vor allem für die Sterbebegleitung an Armen.
„Die
Schaffung oder Spezialisierung von kirchlichen Einrichtungen können die ganze soziale
Umgebung sensibilisieren, damit jedem leidenden Menschen, vor allem den Sterbenden,
Solidarität und Nächstenliebe zuteil werden. Besonders nötig ist die Bündelung aller
treibenden und verantwortlichen Kräfte der Gesellschaft für jene spezialisierten Einrichtungen,
die personalintensiv sind besonders aufwändige Gerätschaft brauchen.“
Nachdrücklich
warnte Benedikt XVI. vor einem rein an der Nützlichkeit orientierten Menschenbild.
Dieses setze besonders alte und arme Menschen unter einen „Euthanasie-Druck“. Und
noch einmal schärfte der Papst den Angehörigen der Akademie für das Leben das Nein
der Kirche zur Euthanasie ein. Er sprach von „fester und bleibender ethischer Verurteilung
jeder Form von direkter Euthanasie, gemäß der jahrhundertelangen Lehre der Kirche“.
„Ordentliche“ lebenserhaltende Maßnahmen seien jedem Sterbenden unter allen Umständen
zu garantieren, „außerordentliche“ seien „moralisch legitim“, aber fakultativ. (rv
25.02.2008 gs)