Die kemalistische Oppositionspartei CHP erwägt eine Verfassungsklage gegen das neue
Stiftungsgesetz. Die neue Regelung sieht vor, dass nach 1974 enteignete Immobilien
der christlichen Kirchen zurückgegeben werden dürfen. Das Stiftungsgesetz war gegen
den erbitterten Widerstand der Opposition im Parlament in Ankara beschlossen worden.
Dieses Gesetz sei auf „Initiative der EU, unter dem Druck der EU und nach den Vorstellungen
der EU verabschiedet worden“, sagte der CHP-Vizevorsitzende Onur Öymen in Ankara.
Er warf der AKP-Regierung vor, „einseitige Zugeständnisse“ an die Minderheiten zu
machen. Die CHP hatte bereits am Vortag in der stundenlangen Debatte zum nationalen
Widerstand gegen das Gesetz aufgerufen. Auch andere Oppositionelle äußerten die Befürchtung,
dass die Christen in der Türkei „subversive Aktivitäten“ entwickeln könnten. (kap
23.02.2008 mg)