Luxemburg: Parlament stimmt für aktive Sterbehilfe
Die katholische Kirche in Luxemburg bekräftigte ihre Ablehnung der aktiven Sterbehilfe.
Ein Sprecher von Erzbischof Fernand Franck sagte, an dieser Position habe sich auch
nach dem Votum des Parlaments nichts geändert. Das Großherzogtum beschloss am Dienstagabend
die Zulassung der aktiven Sterbehilfe. 30 Abgeordnete stimmten im Parlament für das
Gesetz, 26 stimmten dagegen, 3 enthielten sich. Das Gesetz soll den Ärzten Straffreiheit
zusichern, wenn sie aktive Sterbehilfe oder Beihilfe zum Selbstmord leisten. Voraussetzung
ist, dass ein „unheilbar kranker und unerträglich leidender Patient freiwillig, überlegt
und wiederholt schriftlich“ den Willen zur Beendigung seines Lebens bekundet. Ärzte
sind nach dem Gesetz verpflichtet, mit dem Patienten mehrere Gespräche über seine
Entscheidung zu führen und einen anderen Arzt zur Beratung hinzuzuziehen. Der Staatsrat
des Großherzogtums muss noch die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes prüfen, bevor es
in Kraft treten kann. Bislang ist aktive Sterbehilfe in der Schweiz, den Niederlanden
und in Belgien erlaubt. (kipa 20.02.2008 ag)