In seiner ersten Aussprache zur Zukunft des Stammzellgesetzes hat sich der Bundestag
gespalten gezeigt. 21 Redner plädierten für eine mehr oder weniger starke Ausweitung
der Forschung an embryonalen Stammzellen, zwölf sprachen dagegen. Heute können Wissenschaftler
in Deutschland ausschließlich an embryonalen Stammzellen forschen, die vor dem 1.
Januar 2002 und im Ausland entstanden sind. Jetzt ist unter anderem eine Verschiebung
dieses Stichtags auf den 1. Mai 2007 im Gespräch. Kardinal Karl Lehmann sprach
von einer „ernsthaften Debatte“ im Parlament und zeigte sich erfreut über die „respektvollen
Äußerungen“ der Abgeordneten. Die deutschen Bischöfe hielten an ihrem klaren Nein
zur Aufweichung des Gesetzes fest, so der scheidende Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz.
„Die Tötung embryonaler Menschen darf keine Voraussetzung für die Therapie anderer
Menschen sein.“ Anton Losinger, erst am Mittwoch offiziell zum Mitglied im Deutschen
Ethikrat ernannt und Weihbischof in Augsburg, betont:
„Das Stammzellgesetz
entscheidet, wie wir als Gesellschaft über das Lebensrecht des menschlichen Embryos
denken. Insofern haben wir als Kirche ein verstärktes Interesse daran, dass das Stammzellgesetz
nicht geändert wird, dass auch der Stichtag nicht beseitigt wird, und dass das Lebensrecht
und die Würde des embryonalen Menschen in Gänze anerkannt werden.“
Losinger
fordert ein Umdenken, auch in der Vergabe von Forschungsgeldern: Embryonale Stammzellforschung
setzt das Töten menschlicher Embryos voraus. Die adulte Stammzellforschung zeigt dagegen
bereits jetzt messbare Erfolge zum Beispiel bei der Behandlung von Herzinfarkt-Patienten. „Die
einmalige Verschiebung des Stichtags hat einen wirklichen Pferdefuß. Ich würde mir
schon in dieser ersten Lesung einen deutlichen Impuls im Hinblick auf die Konsequenzen
erwarten, die eine Aufhebung des Stichtags und damit die Aufhebung des hohen Standards
des Lebensschutzes in Deutschland mit sich bringen würde.“
In der Forschung
an adulten Stammzellen sei Deutschland aufgrund der strengen Gesetzgebung derzeit
führend, so Losinger. „Und ich denke, wir können diese Führung durch richtiges
Timen und die richtige Vergabe von Forschungsmitteln ausbauen.“ (rv 14.02.2008
bp)