2008-02-14 17:10:54

D: Kirche gegen Änderung an Stammzellgesetz


RealAudioMP3 Der Bundestag berät ab diesem Donnerstag über die umstrittene Lockerung des Stammzellengesetzes. Bisher kann in Deutschland nur an embryonalen Stammzellen geforscht werden, die vor dem 1. Januar 2002 und im Ausland gewonnen wurden. Jetzt ist unter anderem eine Verschiebung dieses Stichtags auf den 1. Mai 2007 im Gespräch. Industrie und Forschung hatten eine Änderung der strengen deutschen Gesetzgebung gefordert. Die katholische Kirche ist dagegen:
„Denn das Stammzellgesetz entscheidet, wie wir als Gesellschaft über das Lebensrecht des menschlichen Embryos denken“, sagt Anton Losinger, erst am Mittwoch offiziell zum Mitglied im Deutschen Ethikrat ernannt und Weihbischof in Augsburg. „Insofern haben wir als Kirche ein verstärktes Interesse daran, dass das Stammzellgesetz nicht geändert wird, dass auch der Stichtag nicht beseitigt wird, und dass das Lebensrecht und die Würde des embryonalen Menschen in Gänze anerkannt werden.“
Vier fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe zur Stammzellenforschung werden im Bundestag in erster Lesung behandelt. Die zweite und dritte Lesung sind für Mitte März geplant. Losinger stellt sich auf lange Beratungen ein, erhofft sich aber zumindest ein sehr deutliches Votum zugunsten des Lebensrechts, „vielleicht auch aufgrund unserer sehr spezifischen deutschen Geschichte“.
Die auch bei Bischöfen in Kritik geratene Bundesforschungsministerin Annette Schavan sei in einem echten Dilemma, so Losinger: „Sie hat als glaubwürdige Christin natürlich das gleiche Menschenbild und die gleiche Ehrfurcht vor dem Lebensrecht, andererseits steht sie in den Zwängen der europäischen Forschungsförderung, bei der sie natürlich nicht die Macht hat, alle notwendigen Dinge vorzugeben und zu bestimmen.“
Losinger fordert ein Umdenken, auch in der Vergabe von Forschungsgeldern: Embryonale Stammzellenforschung setzt das Töten menschlicher Embryos voraus. Die adulte Stammzellenforschung zeigt dagegen bereits jetzt messbare Erfolge zum Beispiel bei der Behandlung von Herzinfarkt-Patienten.
„Die einmalige Verschiebung des Stichtags hat einen wirklichen Pferdefuß. Ich würde mir schon in dieser ersten Lesung einen deutlichen Impuls im Hinblick auf die Konsequenzen erwarten, die eine Aufhebung des Stichtags und damit die Aufhebung des hohen Standards des Lebensschutzes in Deutschland mit sich bringen würde.“
Deutschland sei aufgrund der strengen Gesetzgebung auf dem Gebiet der adulten Stammzellforschung derzeit führend, so Losinger. „Und ich denke, wir können diese Führung durch richtiges Timen und die richtige Vergabe von Forschungsmitteln ausbauen.“
(rv 14.02.2008 bp)








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