2008-02-06 17:01:45

D: AGG auch für Kirchen


Auch Kirchen dürfen Bewerber nicht aus religiösen Gründen abweisen. Mit diesem Urteil gab das Arbeitsgericht Hamburg einer deutschen Frau türkischer Herkunft recht. Die Frau hatte gegen den Landesverband der Diakonie der Nordelbischen Evangelisch-lutherischen Kirche geklagt, weil sie bei der Bewerbung um eine Stelle als Sozialpädagogin im Bereich der Integration von Migranten benachteiligt worden war. Auf Nachfrage des Arbeitgebers hatte sie sich als Muslimin bezeichnet, die ihre Religion jedoch nicht praktiziere. Dem Urteil des Gerichts zufolge muss die Kirche der Frau jetzt eine Entschädigung zahlen. Das Selbstverständnis der Kirche dürfe nur in „verkündigungsnahen“ Berufen eine Rolle spielen, so die Begründung. In allen anderen Fällen gelte das Allgemeine Gleichbehandlugsgesetz.
(faz 06.02.08 ag)







All the contents on this site are copyrighted ©.