Die evangelische und die katholische Kirche in Mecklenburg-Vorpommern haben beim Greifswalder
Oberverwaltungsgericht Klage gegen die neue sogenannte Bäderregelung für längere Ladenöffnungszeiten
eingereicht. Den Kirchen liege daran, gerichtlich überprüfen zu lassen, ob die zu
Jahresbeginn erlassene Regelung den Erfordernissen des Sonntagsschutzes genüge, sagte
ein Oberkirchenrat am Montag in Schwerin. Die Klage war im Januar von den Kirchenleitungen
beschlossen worden. Die Kirchen kritisieren insbesondere die in der Bäderregelung
enthaltende Möglichkeit, dass neben ausgewählten Kur- und Ferienorten die Geschäfte
auch an Sonntagen öffnen dürfen. Ihrer Ansicht nach wird damit gegen das Grundgesetz
verstoßen und der Grundsatz verletzt, dass der gewerbliche Verkauf an Sonntagen ausgeschlossen
sei (pm 05.02.2008 mg)