Vatikan: Papst für einheitlichere Rechtsprechung bei Ehe-Annullierungen
Die Arbeit des Kirchengerichts der „Römischen Rota“ hat Vorbildfunktion für alle Kirchengerichte
weltweit. Das betonte Papst Benedikt XVI. am Samstag in einer Ansprache vor Rota-Mitarbeitern.
Es bestehe immer die Gefahr, dass sich schleichend „lokale Rechtsprechungen“ bildeten,
die sich mehr und mehr von der der allgemeinen Interpretation der Gesetzestexte und
der Lehre der Kirche entfernten. Es sei wesentlich, in Einheit mit dem kirchlichen
Lehramt Recht zu sprechen. Benedikt erinnerte auch an die Wiedererrichtung der Rota,
die vor 100 Jahren im Jahre 1908 durch die Apostolische Kosntituion „Sapienti consilio“
von Papst Pius X. erfolgte. Die „Rota“ ist das höchste Appellationsgericht der Katholischen
Kirche und unter anderem für Berufungen in Fragen der Eheannulierungen zuständig. Ausdrücklich
verwies Benedikt XVI. auf die letzte Rede von Johannes Paul II. im Januar 2005 an
die Richter, in der dieser vor einer positivistischen Rechtsmentalität gewarnt hatte,
die Gesetze und Rechtsempfehlungen von der Lehre der Kirche trennen wollten. Gerade
bei Ehenichtigkeits-Verfahren müsse man das Risiko einer subjektiven oder willkürlichen
Interpretation vermeiden, so Benedikt XVI. Die vorliegenden Fakten müssten stets vor
dem Hintergrund beleuchtet werden, dass die Ehe nach kirchlicher Auffassung unauflöslich
sei.