2008-01-24 11:08:50

Frankreich: Diskriminierung?


Die Behörden müssen einer lesbischen Frau Schmerzensgeld zahlen. Sie hatten ihr die Adoption eines Kindes verweigert mit dem Hinweis, dass es ja keine „väterliche Bezugsperson“ gebe. Doch das verstößt nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen den Anti-Diskriminierungs-Grundsatz. Das oberste Pariser Verwaltungsgericht, der so genannte „Conseil d` Etat“, hatte zuvor anders geurteilt. In Frankreich läuft schon seit längerem eine Debatte darüber, ob Homosexuellen ein Recht auf Adoption von Kindern zugestanden werden soll. Der Straßburger Gerichtshof stellte nun das Diskriminierungsverbot über die Urteile der französischen Gerichte, die auf das Kindeswohl verwiesen hatten. Die Entscheidung fiel mit zehn zu sieben Stimmen relativ knapp.

(rv 24.01.2008 sk)







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