Die Behörden müssen einer lesbischen Frau Schmerzensgeld zahlen. Sie hatten ihr die
Adoption eines Kindes verweigert mit dem Hinweis, dass es ja keine „väterliche Bezugsperson“
gebe. Doch das verstößt nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
gegen den Anti-Diskriminierungs-Grundsatz. Das oberste Pariser Verwaltungsgericht,
der so genannte „Conseil d` Etat“, hatte zuvor anders geurteilt. In Frankreich läuft
schon seit längerem eine Debatte darüber, ob Homosexuellen ein Recht auf Adoption
von Kindern zugestanden werden soll. Der Straßburger Gerichtshof stellte nun das Diskriminierungsverbot
über die Urteile der französischen Gerichte, die auf das Kindeswohl verwiesen hatten.
Die Entscheidung fiel mit zehn zu sieben Stimmen relativ knapp.