2008-01-18 14:11:24

D: Beichtgeheimnis in Gefahr?


RealAudioMP3 In Deutschland gibt es Streit um den sogenannten Abhörschutz. Das Bundesinnenministerium unter Wolfgang Schäuble überlegt, bei der Reform des BKA-Gesetzes zur Terrorbekämpfung den strikten Abhörschutz nicht nur für Abgeordnete und Strafverteidiger, sondern auch für Geistliche einzuschränken. Das stößt auf scharfen Protest der katholischen Kirche, denn die sieht das Beichtgeheimnis in Gefahr. Selbst wenn es nur um die sogenannte Amts-Schweigepflicht des Priesters außerhalb des Beichtstuhls geht, sei das Vorhaben inakzeptabel, sagt der Kölner Domvikar und Beichtseelsorger Oliver Dregger.
„Ich kann mir kaum vorstellen, dass sich die Politik an das Beichtgeheimnis heranwagen wird, denn das Beichtgeheimnis ist in unserem Land durch das Konkordat geschützt. Aber auch wenn es um die Amts-Schweigepflicht des Priesters geht, das heißt, wenn Leute nicht mehr das Gefühl hätten, dem Priester kann ich wirklich vertrauen, dann würden die Menschen nicht mehr zu ihm gehen.“

In der praktischen Seelsorge seien die Übergänge zur Beichte fließend, so Dregger.

„Die Erfahrung zeigt, dass sich mitunter aus seelsorgerlichen Gesprächen, die erst einmal gar nicht auf die Beichte orientiert sind, oft eine Beichte entwickelt, so dass diese Unterscheidung zwischen der normalen Amts-Schweigepflicht des Priesters und dem Beichtgeheimnis oft eine theoretische ist.“

Der Seelsorger hält eine mögliche Gesetzesänderung für gefährlich.

„Jeder, der selbst einmal beichten war, der in der Beichte dem Priester etwas sehr Intimes oder Geheimes anvertraut hat, wird von sich selbst sagen können, dass er sich das bestimmt dreimal überlegt hätte, wenn er Gefahr laufen würde, dass der Geistliche das in irgendeiner Weise einer anderen Person weitererzählt. Dann wäre nicht mehr dieser geschützte Ort da, dass Menschen nicht nur dieses oder jenes von sich erzählen können, sondern dass sie sich wirklich ganz öffnen können und wissen: Hier kann ich alles sagen, selbst das, was ich meinem engsten Freund nicht anvertrauen würde.“
Das Beichtgeheimnis verpflichtet den Beichtvater zum unbedingten Stillschweigen über das, was er durch eine Beichte erfahren hat. Die Verletzung des Beichtgeheimnisses wird mit den schwersten Kirchenstrafen bedroht. Das Beichtgeheimnis gilt seit dem 13. Jahrhundert für die gesamte römische Kirche.
Das berühmteste Beispiel für die Wahrung des Beichtgeheimnisses ist der heilige Johannes von Nepomuk. Er wurde 1393 im Auftrag des böhmischen Königs in der Moldau ertränkt, weil er sich geweigert haben soll, die Beichte der Königin preiszugeben.
Rechtlich ist das Beichtgeheimnis sowohl im völkerrechtlich bindenden Konkordat zwischen Deutschland und dem Vatikan als auch in staatlichen Gesetzen abgesichert. Ein Beispiel dafür ist das Zeugnisverweigerungsrecht für Priester und andere Berufsgeheimnisträger wie Abgeordnete und Strafverteidiger. Der Paragraf 53 der Strafprozessordnung gibt ihnen das Recht, in Ermittlungen die Aussage zu verweigern. Daraus wird auch abgeleitet, dass Gespräche mit Gläubigen, Mandanten oder Patienten vor dem Abhören geschützt sind.
(domradio 18.01.2008 mc)







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