Am 25. Januar feiert
das neue Kirchenrechtsgesetzbuch seinen 25-jährigen Geburtstag. Für Kanonisten – so
der Fachterminus für Kirchenrechtler – ein Grund zum Feiern; und so findet an diesem
Freitag an der Salesianerhochschule in Rom ein hochkarätig besetztes Symposium mit
dem Titel „Das Kirchenrecht im Dienst der Mission der Kirche“ statt. Der Kirchenrechtsprofessor
Markus Graulich SDB ist der Organisator der Tagung; er hält den CIC („Codex Iuris
Canonici“) für eine gelungene rechtliche Umsetzung des zweiten vatikanischen Konzils.
„Das Kirchenrecht hat seinen Sinn im Dienst der Verkündigung, im Dienst
in den Sakramenten. Die Verkündigung des Wortes Gottes und die Sakramentenpastoral
brauchen eine rechtliche Form, damit da kein Wildwuchs entsteht. Das ist keine Erfindung
des 20. Jahrhunderts, sondern das beobachten wir in der Kirche wir von Anfang an,
dass man sich auf bestimmte Vorgehensweisen einigt. Ich will nicht unbedingt das Apostelkonzil
als die erste Kirchenrechtssitzung zitieren, aber auch die Apostel haben sich auf
eine Vorgehensweise geeinigt, in der man durchaus normativen Charakter erkennen kann.“
Rechtlichen
Normen geben in der Kirche auch Sicherheit, so der Salesianerpater.
„Ein
Gläubiger muss sich darauf verlassen können. Wir hatten in den letzten Jahren die
großen Diskussionen um das liturgische Recht – es führt zu vielen Irritationen, wenn
das Recht nicht angewandt wird, und da muss es ein Minimum an Rechtsnormen geben.
Für eine Universalkirche sind 1752 Einzelgesetze meiner Ansicht nach nicht zuviel.“
An
dem Symposium nehmen u.a. Kardinalstaatssekretär Tarcisio Bertone, der Präfekt der
Bildungskongregation, Kardinal Zenon Grocholewski und der Präsident des Einheitsrats,
Kardinal Walter Kasper teil. (rv 11.01.2008 mc)