2007-12-27 13:30:30

D: Kinderschutz in Verfassung


RealAudioMP3 Deutschlands Bischöfe haben zu Weihnachten Erzieher, Lehrer und Nachbarn zum Eingreifen aufgefordert, wenn „Wohl und Würde“ der Kinder gefährdet sind. Die Bundesregierung hat sich dieser Forderung angenommen. So planen Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU), stärker als bisher die Rechte von Eltern einzuschränken, wenn sie an der Erziehung scheitern.
Auch der Bund der deutschen katholischen Jugend (BDKJ) sieht einen Handlungsbedarf. Das bestätigt die Bundesvorsitzende des katholischen Jugenddachverbandes, Andrea Hoffmeier.
„Weil wir als BDKJ davon sprechen, dass die Kinderrechte in die Verfassung aufgenommen werden sollen. Das ist mehr als Kinderschutz. Es ist selbstverständlich wichtig, dass in der Verfassung auch der Kinderschutz aufgenommen wird. Aber es geht auch darum, wie Kinder mehr Beteiligungsrechte in unserer Gesellschaft bekommen. Dazu zählt auch ihre Förderung. Diese Aspekte sollten in der Verfassung beachtet werden. Letztendlich können Kinderrechte in der Verfassung helfen, die Gesellschaft zu sensibilisieren und auch die Politiker darauf hinzuweisen, dass für Kinder mehr getan werden muss.“
Ein Problemfeld, das in den vergangenen Jahren schlimmer wurde, ist die Kinderarmut in Deutschland. Dazu meint die BDKJ-Bundesvorsitzende Andrea Hoffmeier:
„Am Besten kann man es anhand der prozentualen Anzahl Kinder darstellen, die in Armut leben. Diese Zahl ist in den letzten Jahren gewachsen. Wenn ich die Kinderarmut in Deutschland mit anderen Ländern vergleiche, sagen viele, dass es im Verhältnis nicht so schlimm sei. Aber man muss das Umfeld beachten. Denn die Zahlen zeigen, wie sehr die Armut gewachsen ist und da merkt man auch, was Unesco-Berichte und andere Kinder-Berichte beweisen, nämlich, dass die Zahlen dramatisch gestiegen sind. Da wird es für jeden Bürger deutlich, dass in diesem Bereich dringend etwas getan werden muss.“
(rv 27.12.2007 mg)








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