2007-12-14 12:07:55

Vatikan: Evangelisierung ist Recht und Pflicht


RealAudioMP3 Verkündigung des Glaubens an Jesus Christus ist die Pflicht der Kirche. Oft, so die an diesem Freitag im Vatikan veröffentlichte „Lehrmäßige Note zu einigen Aspekten der Evangelisierung“, meint man jedoch, „dass jeder Versuch, andere in religiösen Fragen zu überzeugen, die Freiheit einschränke“. Deshalb sah sich die Glaubenskongregation zu dem bereits angekündigten Papier „gehalten“. In 13 Punkten will es die Beziehung zwischen Missionsauftrag und Religionsfreiheit klären. Aufmerksamkeit gilt dabei vor allem Fragen des Menschenbildes (Kapitel II), der Lehre von der Kirche (Kapitel III) und der Ökumene (Kapitel IV).


„Das Wort Evangelisierung … fasst die Sendung der Kirche zusammen“, so die lehrmäßige Note. Verkündigung und Weitergabe des Evangeliums sei nicht nur der Auftrag, sondern das Wesen der Kirche. Die Botschaft Jesus gelte der ganzen Welt, jeder Mensch habe das Recht sie zu hören, daraus resultiere die Pflicht der Kirche zur Evangelisierung. Die Glaubenskongregation verweist auf einschlägige Stellen in den Paulusbriefen und erinnert an die Papstpredigt in München: Mission gehe nicht ohne Evangelisierung. „Das Soziale und das Evangelium sind einfach nicht zu trennen. Wo wir den Menschen nur Kenntnisse bringen, Fertigkeiten, technisches Können und Gerät, bringen wir zu wenig“ (10. September 2006).


Gott habe dem Menschen Verstand und Willen geschenkt, „damit er ihn in Freiheit suchen könne“. Misstrauen gegenüber der Wahrheit kennzeichne die Welt von heute; doch das führe zu einem Relativismus der als letzten Maßstab nur das eigene Ich kennt. Unter dem Anspruch der Freiheit weist er nicht mehr über sich selbst hinaus. Bei der Suche nach der Wahrheit brauche jeder die Hilfe anderer, wenn die Kirche „zur Begegnung mit Christus und seinem Evangelium“ auffordert, ist das laut Glaubenskongregation also keine „ungebührende Einmischung, sondern ein rechtmäßiges Angebot“, mehr noch: ein Dienst. Die Kirche habe die Aufgabe, den Menschen das „Leben in Fülle“ zu verkünden. Dieser apostolische Einsatz ist laut Glaubenskongregation „Pflicht und unveräußerliches Recht“ und „Ausdruck der religiösen Freiheit“, was - so die Kritik aus dem Vatikan - „in einigen Teilen der Welt noch nicht gesetzlich anerkannt und in anderen nicht wirklich respektiert“ wird.

Evangelisierung geschehe nicht nur durch öffentliche Predigt, sondern auch durch das glaubwürdige Zeugnis der Christen. Evangelisierung in nicht-katholischen Ländern erfordere echten Respekt für Traditionen wie geistliche Reichtümer und den aufrichtigen Willen zur Zusammenarbeit. „Ungesunde Rivalität“ müsse vermieden werden. Auch das Wort Proselytismus fällt, es scheint ein Verweis auf die Beziehungen zur russisch-orthodoxen Kirche. Die Entscheidung eines nicht katholischen Christen, in die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche einzutreten, sei als Ausdruck der Gewissens- und Religionsfreiheit zu respektieren. „In diesem Fall handelt es sich nicht um Proselytismus in dem negativen Sinn, den dieser Begriff erhalten hat.“

Die „Lehrmäßige Note“ setzt die bestehende kirchliche Lehre zur Mission und Evangelisierung voraus. Den Dokumenten von Paul VI. und Johannes Paul II. fügt sie nichts Neues hinzu, verweist auf Konzilsdokumente und auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948. Fehler, gerade im zwischenmenschlichen Dialog seien möglich, doch Verkündigung unterliege stets dem Respekt vor der Würde des Menschen und der religiösen Freiheit der Gesprächspartner: „Daher verbietet die Kirche ,streng, dass jemand zur Annahme des Glaubens gezwungen oder durch ungehörige Mittel beeinflusst oder angelockt werde, wie sie umgekehrt auch mit Nachdruck für das Recht eintritt, dass niemand durch üble Druckmittel vom Glauben abgehalten werde’ (Ad gentes 13)“.


(rv 14.12.2007 bp)








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