Verkündigung des Glaubens
an Jesus Christus ist die Pflicht der Kirche. Oft, so die an diesem Freitag im Vatikan
veröffentlichte „Lehrmäßige Note zu einigen Aspekten der Evangelisierung“, meint man
jedoch, „dass jeder Versuch, andere in religiösen Fragen zu überzeugen, die Freiheit
einschränke“. Deshalb sah sich die Glaubenskongregation zu dem bereits angekündigten
Papier „gehalten“. In 13 Punkten will es die Beziehung zwischen Missionsauftrag und
Religionsfreiheit klären. Aufmerksamkeit gilt dabei vor allem Fragen des Menschenbildes
(Kapitel II), der Lehre von der Kirche (Kapitel III) und der Ökumene (Kapitel IV).
„Das
Wort Evangelisierung … fasst die Sendung der Kirche zusammen“, so die lehrmäßige Note.
Verkündigung und Weitergabe des Evangeliums sei nicht nur der Auftrag, sondern das
Wesen der Kirche. Die Botschaft Jesus gelte der ganzen Welt, jeder Mensch habe das
Recht sie zu hören, daraus resultiere die Pflicht der Kirche zur Evangelisierung.
Die Glaubenskongregation verweist auf einschlägige Stellen in den Paulusbriefen und
erinnert an die Papstpredigt in München: Mission gehe nicht ohne Evangelisierung.
„Das Soziale und das Evangelium sind einfach nicht zu trennen. Wo wir den Menschen
nur Kenntnisse bringen, Fertigkeiten, technisches Können und Gerät, bringen wir zu
wenig“ (10. September 2006).
Gott habe dem Menschen Verstand und Willen
geschenkt, „damit er ihn in Freiheit suchen könne“. Misstrauen gegenüber der Wahrheit
kennzeichne die Welt von heute; doch das führe zu einem Relativismus der als letzten
Maßstab nur das eigene Ich kennt. Unter dem Anspruch der Freiheit weist er nicht mehr
über sich selbst hinaus. Bei der Suche nach der Wahrheit brauche jeder die Hilfe anderer,
wenn die Kirche „zur Begegnung mit Christus und seinem Evangelium“ auffordert, ist
das laut Glaubenskongregation also keine „ungebührende Einmischung, sondern ein rechtmäßiges
Angebot“, mehr noch: ein Dienst. Die Kirche habe die Aufgabe, den Menschen das „Leben
in Fülle“ zu verkünden. Dieser apostolische Einsatz ist laut Glaubenskongregation
„Pflicht und unveräußerliches Recht“ und „Ausdruck der religiösen Freiheit“, was -
so die Kritik aus dem Vatikan - „in einigen Teilen der Welt noch nicht gesetzlich
anerkannt und in anderen nicht wirklich respektiert“ wird.
Evangelisierung
geschehe nicht nur durch öffentliche Predigt, sondern auch durch das glaubwürdige
Zeugnis der Christen. Evangelisierung in nicht-katholischen Ländern erfordere echten
Respekt für Traditionen wie geistliche Reichtümer und den aufrichtigen Willen zur
Zusammenarbeit. „Ungesunde Rivalität“ müsse vermieden werden. Auch das Wort Proselytismus
fällt, es scheint ein Verweis auf die Beziehungen zur russisch-orthodoxen Kirche.
Die Entscheidung eines nicht katholischen Christen, in die volle Gemeinschaft mit
der katholischen Kirche einzutreten, sei als Ausdruck der Gewissens- und Religionsfreiheit
zu respektieren. „In diesem Fall handelt es sich nicht um Proselytismus in dem negativen
Sinn, den dieser Begriff erhalten hat.“
Die „Lehrmäßige Note“ setzt die bestehende
kirchliche Lehre zur Mission und Evangelisierung voraus. Den Dokumenten von Paul VI.
und Johannes Paul II. fügt sie nichts Neues hinzu, verweist auf Konzilsdokumente und
auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948. Fehler, gerade im zwischenmenschlichen
Dialog seien möglich, doch Verkündigung unterliege stets dem Respekt vor der Würde
des Menschen und der religiösen Freiheit der Gesprächspartner: „Daher verbietet die
Kirche ,streng, dass jemand zur Annahme des Glaubens gezwungen oder durch ungehörige
Mittel beeinflusst oder angelockt werde, wie sie umgekehrt auch mit Nachdruck für
das Recht eintritt, dass niemand durch üble Druckmittel vom Glauben abgehalten werde’
(Ad gentes 13)“.