Aus einer Wirtschaftsunion
wird eine Wertegemeinschaft. Aus Kirchensicht ist der EU-Reformvertrag daher „ein
wichtiger Schritt in die richtige Richtung“. Die Staats- und Regierungschefs der 27
EU-Länder unterzeichnen an diesem Donnerstag in Lissabon den Vertrag zur Reform der
Europäischen Union. Für die katholische Kirche hat das Projekt Diakon Franz Eckert
begleitet; der Österreicher ist seit 15 Jahren Mitglied der Rechtskommission bei der
COMECE in Brüssel. Besonders wichtig ist für Eckert die neue Verankerung der sozialen
Rechte: „Das Recht des Bürger auf einen würdigen Arbeitsplatz, oder
die Betonung der Nachhaltigkeit, des Umweltschutzes, die Betonung der sozialen Marktwirtschaft,
wie es jetzt in den Zielen der Union steht: Das ist eine Vermenschlichung dieser Verträge,
die jetzt schon weit weg sind von einer Wirtschaftsgemeinschaft, sondern schon ein
Haus darstellen, in dem man wohnen kann.“
Die christliche
Soziallehre sei aus der EU jetzt nicht mehr wegzudenken, so Eckert. Er glaube nicht,
dass die Umsetzung der Grundrechtecharta - auf die der Text des Reformvertrags verweist
- trotz einzelner Vorbehalte aufgehalten werden könne:
„Die Signatur
des Europäertums ist die zentrale Position des Menschen. Es gibt keinen anderen Kontinent,
wo der Mensch so im Mittelpunkt steht wie in Europa, trotz gewisser Erosionen. Aber
immerhin muss man sagen: Das große Werk Johannes Pauls II., die unverlierbare Zentralposition
des Menschen, ist durch diese Sozialrechte entscheidend unterstrichen worden.“
Zur
Bedeutung der Religionsgemeinschaften in der Europäischen Union betont Eckert, dass
alle einschlägigen Bestimmungen, die bereits in der Verfassung geplant waren, auch
in den neuen Vertrag übernommen wurden. Durch die so genannte „Dialog-Klausel“ stünden
die Kirchen und Religionsgemeinschaften jetzt auf „gleicher Augenhöhe“ mit den Spitzenverantwortlichen
der EU.
„Unabhängig von der Zivilgesellschaft und außerhalb der Nichtregierungsorganisationen.
Wir verwalten Unverfügbares. Wir können uns nicht in ein demokratisches Räderwerk
einspannen lassen, wo man bei der Abstimmung unter Umständen den kürzeren ziehen kann
- das geht nicht, und deshalb haben wir eine solche Dialogklausel gebraucht, und das
ist gelungen.“
Ohne die Kirchen geht es nicht, sagt Eckert. Doch das nehme
auch sie selbst in die Verantwortung. Der Reformvertrag ersetzt die 2005 in Volksabstimmungen
in Frankreich und den Niederlanden gescheiterte EU-Verfassung. Der Reformvertrag soll
die EU handlungsfähiger und demokratischer machen. Unter anderem wird es künftig einen
EU- Präsidenten und eine Art europäischen Außenminister geben. - Der Reformvertrag
soll nach dem Willen der Staats- und Regierungschefs Anfang 2009 in Kraft treten.
Er muss vorher von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. In Irland wird es eine
Volksabstimmung geben. (rv/kap/dw 13.12.2007 bp)