Der Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Klage des ökumenischen Patriarchen Bartholomaios
gegen die Türkei angenommen. In dem Berufungsverfahren geht es um das Waisenhauses
auf der Insel Buyukada, das der türkische Staat seit 1964 für sich beansprucht. Bei
einem ersten Verfahren vor dem türkischen Verwaltungsgericht war Patriarch Bartholomaios
im Jahr 1997 mit seiner Klage gescheitert. Das Urteil des Menschenrechtsgerichtshofes
könnte Signalwirkung für die türkische Politik bezüglich der Rechte religiöser Minderheiten
haben. (asianews 29.11.2007 tb)