2007-11-27 10:52:55

Österreich: Gebührenbefreiung nach Geburt


Caritas-Präsident Franz Küberl freut sich darüber, dass künftig junge Eltern nach der Geburt von amtlichen Gebühren befreit werden. Das schrieb Küberl in einem persönlichen Brief an Vizekanzler Wilhelm Molterer. „Gerade bei armutsgefährdeten Familien fallen diese Ausgaben mitunter schwer ins Gewicht“, schrieb Küberl. Die Caritas werte diesen Schritt als positives Signal für die Betroffenen.
Einen weiteren Handlungsbedarf sehe er auch bei Familien mit Migrationshintergrund, so der Caritas-Präsident weiter. Es gebe immer noch Kinder mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die in Österreich leben, aber keine Familienbeihilfe erhalten, weil die Mutter eine Migrantin ist. Für in Österreich geborene Kinder von Migrantinnen solle in den ersten sechs Monaten kein Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz verlangt werden, wenn der maßgebliche Elternteil aufenthaltsberechtigt ist.
(kap 27.11.2007 mg)







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