Die Evangelischen-Lutherische Landeskirche Sachsen hat gegen die Stadt Leipzig geklagt.
Dabei geht es um die verkaufsoffenen Sonntage. Das sächsische Oberverwaltungsgericht
(OVG) will nun in Kürze über die Klage entscheiden. Die Stadt sehe ihre Regelung durch
das sächsische Gesetz gedeckt, so ein Sprecher. Die evangelische und die katholische
Kirche stellen die Ausweitung des Sonntagverkaufs grundsätzlich in Frage. Sie haben
Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Sie greifen damit
die Berliner Regelung an. Diese sieht eine Freigabe von bis zu zehn Sonntagen einschließlich
aller vier Adventssonntage vor. (pm 27.11.2007 mg)