Bis auf weiteres darf die Sterbeorganisation Dignitas in einem Industriegebiet in
Zürich Selbstmordbegleitungen durchführen, nicht jedoch in einer Wohnliegenschaft.
Das hat das Verwaltungsgericht des Kantons vergangene Woche entschieden. Laut Urteilsbegründung
ist bei Gewerberäumen anders als bei Wohnungen fraglich, ob die „Freitodbegleitungen“
überhaupt eine bewilligungspflichtige Nutzungsänderung darstelle. Das von der Gemeinde
Schwerzenbach verfügte sofort wirksame Nutzungsverbot sei daher unverhältnismäßig.
Die Sterbehilfeorganisation Dignitas ist in den letzten Wochen im In- und Ausland
insbesondere wegen Beihilfe zum Suizid auf einem Parkplatz in die Kritik geraten.