Schweiz: "Sterbehilfe-Diskussion geht an der Realität vorbei"
Das Problem der Suizidbeihilfe spielt im Alltag eines Krankenhauses eine untergeordnete
Rolle. Dennoch müsse eine Gesellschaft, die Suizidbeihilfe erlaube, auch die Verantwortung
für Missbräuche übernehmen, meint der Oberarzt Klinische Ethik am Zürcher Universitätsspital,
Georg Bosshard, in der „Neuen Zürcher Zeitung“. Fragen zur Suizidbeihilfe seien in
einem Krankenhaus nicht an der Tagesordnung, so Bosshard. Auch könne er die oft geäusserte
Behauptung nicht bestätigen, dass die Möglichkeit des assistierten Selbstmords den
Druck auf Alte oder Kranke erhöhe. Vielmehr seien die meisten Patienten sehr selbstbewusst.
Eine gesetzliche Regelung zur Aufsicht über Sterbehilfeorganisationen hält der Mediziner
dennoch für notwendig. Dabei denkt er vor allem an eine Bewilligungspflicht, über
die eine Einflussnahme auf die Auswahl der Sterbehelfer gewährleistet wäre. Bisher
hat der zuständige Justizminister Christoph Blocher eine gesetzliche Regelung stets
abgelehnt. Bosshard wörtlich: „Nicht jeder darf Sterbehelfer werden.“ Derweil hat
der Vorsitzende des umstrittenen Verbands Dignitas, Ludwig Minelli, ein Ausgreifen
auf Deutschland angekündigt. In einem Interview bestätigte er, dass man in Deutschland
jemanden gefunden habe, der eine Sterbebegleitung machen und das Risiko der Strafverfolgung
auf sich nehmen wolle. (kipa 19.11.2007 sk)