Eltern, die ihre Kinder aus Glaubensgründen von der Schule fernhalten, kann zumindest
teilweise das Sorgerecht entzogen werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH)
in Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Es liege im Interesse
der Allgemeinheit, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich geprägten „Parallelgesellschaften“
entgegenzuwirken, heißt es zur Begründung. Im vorliegenden Fall ging es um zwei
Familien, die der Glaubensgemeinschaft der Evangeliumschristen-Baptisten in Paderborn
angehören. Die Spätaussiedler beharrten darauf, zwei ihrer Kinder nicht in die Grundschule
zu schicken. Darauf entzog ihnen das Familiengericht Paderborn das Sorgerecht in Schulangelegenheiten
für diese Kinder und auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das Gericht bestellte das
Jugendamt der Stadt als Pfleger. Die Eltern, die den Sexualkundeunterricht als zu
freizügig ablehnen und sich auch gegen die Evolutionslehre im Biologieunterricht wandten,
brachten ihre Kinder – mit Einwilligung des Jugendamtes – nach Österreich. (idea
18.11.2007 mg)