Zum ersten Mal ist in der Schweiz ein Strafverfahren wegen einer im Land vorgenommenen
Genitalverstümmelung an einem Mädchen eröffnet worden. Bei einer 13-Jährigen im Zürcher
Oberland wurde bei einer ärztlichen Untersuchung eine Beschneidung festgestellt. Die
Eltern des Mädchens wurden in Untersuchungshaft genommen. Wie der zuständige Staatsanwalt
an diesem Freitag erklärte, richtet sich das Verfahren gegen die Eltern des Kindes
und den Beschneider. Der Fall habe sich vor elf Jahren zugetragen. Das Mädchen war
zu diesem Zeitpunkt zwei Jahre alt. (kipa 17.11.2007 sk)