2007-11-14 13:59:57

Schweiz: Kritik an Kritik


Auf breites Unverständnis stößt Bischof Kurt Koch mit seiner Kritik am Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft. Koch hatte geschrieben, das Urteil sei für ihn irrelevant und nicht bindend. Er wies zudem die Zuständigkeit des staatlichen Gerichts im Fall Sabo zurück.
Der Präsident der Rechtskommission des Nationalrats, der Grüne Nationalrat Daniel Vischer, sagte dazu im Schweizer Radio, der Bischof habe offenbar nicht begriffen, dass auch für die Landeskirchen die rechtsstaatlichen Grundlangen gelten. Die staatliche Rechtsordnung gehe in der Schweiz vor.
Der Luzerner Staatsrechtler Paul Richli meinte im „Tages Anzeiger" vom Mittwoch, Koch hätte die Zuständigkeit staatlicher Gerichte zum vornherein bestreiten müssen. Dies nach verlorenem Verfahren zu tun, untergrabe die Glaubwürdigkeit seines Standpunktes.
Der Zürcher CVP-Präsident Markus Arnold, erklärte gegenüber dem Blatt, mit seinem „undifferenzierten Rundumschlag" habe Koch viel „Goodwill verscherzt“ und der katholischen Kirche „enorm geschadet".
Unterstützung erhielt der Bischof von der kleinen, konservativen „Katholischen Volkspartei". Koch habe in brillanter und zukunftsweisender Art und Weise den Weg für den Umbau des „eigenbrötlerischen schweizerischen Staatskirchenrechts" vorgezeichnet.
(kipa 14.11.2007 mc)









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