Auf breites Unverständnis stößt Bischof Kurt Koch mit seiner Kritik am Urteil des
Kantonsgerichts Basel-Landschaft. Koch hatte geschrieben, das Urteil sei für ihn irrelevant
und nicht bindend. Er wies zudem die Zuständigkeit des staatlichen Gerichts im Fall
Sabo zurück. Der Präsident der Rechtskommission des Nationalrats, der Grüne Nationalrat
Daniel Vischer, sagte dazu im Schweizer Radio, der Bischof habe offenbar nicht begriffen,
dass auch für die Landeskirchen die rechtsstaatlichen Grundlangen gelten. Die staatliche
Rechtsordnung gehe in der Schweiz vor. Der Luzerner Staatsrechtler Paul Richli
meinte im „Tages Anzeiger" vom Mittwoch, Koch hätte die Zuständigkeit staatlicher
Gerichte zum vornherein bestreiten müssen. Dies nach verlorenem Verfahren zu tun,
untergrabe die Glaubwürdigkeit seines Standpunktes. Der Zürcher CVP-Präsident Markus
Arnold, erklärte gegenüber dem Blatt, mit seinem „undifferenzierten Rundumschlag"
habe Koch viel „Goodwill verscherzt“ und der katholischen Kirche „enorm geschadet". Unterstützung
erhielt der Bischof von der kleinen, konservativen „Katholischen Volkspartei". Koch
habe in brillanter und zukunftsweisender Art und Weise den Weg für den Umbau des „eigenbrötlerischen
schweizerischen Staatskirchenrechts" vorgezeichnet. (kipa 14.11.2007 mc)