Der Präsident des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Peter Meier, hat sich über den
Vorwurf des Basler Bischofs Kurt Koch verwundert gezeigt. Koch hatte gesagt, das Urteil
im Fall Röschenz habe für das Gericht bereits vorher festgestanden. Meier weist den
Vorwurf des Bischofs in einer Stellungnahme als „unerhört und unwahr“ zurück. Die
Vertreter des Bistums seien „schlechte Verlierer“, so Gerichtspräsident Meier. Dass
der Bischof den Verzicht auf einen Weiterzug vor das Bundesgericht damit begründet,
dies käme „einer Anerkennung der Zuständigkeit des Kantonsgerichts Basel-Landschaft
bei kirchlichen Angelegenheiten gleich“, ist für ihn unverständlich. In diesem Fall,
so Meier, hätte das Bistum schon an der Verhandlung vor dem Kantonsgericht nicht teilnehmen
dürfen. In dem Urteil geht es um den Priester Franz Sabo, dem der Bischof die „Missio
Canonica“ entzogen hatte. Die Kirchgemeinde Röschenz ist – so der Richtspruch des
Baselbieter Kantonsgerichtes – nicht dazu verpflichtet, Sabo zu entlassen. (kipa
13.11.2007 mg)