Der Fall Röschenz nimmt neue juristische Dimensionen an. Der Bischof von Basel, Kurt
Koch, hat das Urteil des kantonalen Gerichtes im Fall Röschenz zurückgewiesen. Er
appelliert aber nicht an die höhere Instanz. Dies würde seiner Überzeugung nach bestätigen,
dass der Staat die Kirche kontrollieren darf. Dies widerspräche allen Regeln, so der
Bischof. Koch hält die Entscheidung des Kantongerichtes Basel-Land für einen Affront.
Uns sagt er, durch die Appellation an das Gericht seien…
„zu viele Fragen
aufgeworfen worden, die nun nicht mehr nur Röschenz betreffen, sondern das ganze Verhältnis
Kirche-Staat. Diese Fragen sind derart offen und unbeantwortet, dass sie nicht durch
den anlassbezogenen Entscheid eines kantonalen Gerichts beantwortet werden können.
Das wäre meines Erachtens ein derartiger Präzedenzfall, den ich einfach der Kirche
in der Schweiz nicht zumuten darf, und eine Berufung vor dem Bundesgericht würde genau
diesen Präzedenzfall bestätigen.“
Das schweizerische Kirche-Staat-Verhältnis
unterscheidet sich stark von dem anderer Länder. Denn der Bischof gibt Pfarrern und
anderen Kirchenbeauftragten die „Missio canonica“, damit sie kirchlichen Dienst leisten
können. Der Staat aber stellt sie an. In Röschenz konkret will der Ortskirchenrat
Pfarrer Franz Sabo nicht entlassen, obwohl ihm die Missio entzogen ist. Der Fall macht
klar, dass jetzt über das Staat-Kirche-Verhältnis grundsätzlich diskutiert werden
muss.
„Diese Diskussion muss jetzt geführt werden. Die offenen Fragen müssen
angegangen werden und können nicht mit einem einzelnen Gerichtsentscheid eines kantonalen
Gerichts als erledigt betrachtet werden.“
Das Baselbieter Kantonsgericht
hatte am 5. September einstimmig entschieden, dass die Kirchgemeinde Röschenz den
aufmüpfigen Priester Franz Sabo nicht entlassen muss. Bischof Koch ist sich darüber
im Klaren, dass mit seiner Nicht-Anerkennung dieses Urteils der Konflikt auf eine
staatskirchenrechtliche Ebene gerät. Über diese rechtlichen Regelungen in der Schweiz
ist Koch seit langem unglücklich. Seiner Ansicht nach setzt die Regelung eine Art
Volkskirche voraus, und dass Kirche und Staat wohlwollend mit einander umgehen.
„Ich
habe dies jetzt ins Rollen gebracht. Es kommt nun darauf an, wie der Staat diese Fragen,
die ich als offen bezeichne, aufnimmt, und ob er gewillt ist, dies zu tun, sowie in
welcher Art und Weise er diese Diskussion führen will.”
Auch der Landeskirchenrat
muss nach Bischof Koch jetzt die Konsequenzen ziehen, wie er mit Pfarrer Sabo ohne
kirchlichen Auftrag umgeht. (rv 12.11.2007 gem/mg)