Die katholische und die evangelische Kirche von Berlin haben beim Bundesverfassungsgericht
eine Verfassungsbeschwerde gegen das Ladenöffnungsgesetz des Landes Berlin eingereicht.
Die Ladenöffnung an bis zu zehn Sonntagen einschließlich der vier Adventssonntage
pro Jahr in Berlin ist den Kirchen ein Dorn im Auge. Mit der Aushöhlung des Sonntagsschutzes
verstößt der Berliner Gesetzgeber nach Überzeugung der Kirchen gegen das Grundgesetz.
"Da Sonn- und Feiertage durch die Verfassung geschützt sind, kann die Aufhebung des
Sonntagsschutzes an bis zu zehn Sonntagen im Jahr durch das Abgeordnetenhaus von Berlin
keinen Bestand haben", heißt es in einer Pressemeldung der Kirchen. Besonders eklatant
zeige sich der "Verfassungsverstoß" daran, "dass alle Adventssonntage für die Ladenöffnung
frei gegeben werden"; daraus ergebe sich, "dass im Dezember die Freigabe des Sonntags
für den Handel die Regel, sein Schutz dagegen die Ausnahme ist." (pm 12.11.2007
sk)