Das Bistum Limburg sieht Urnenbestattungen in so genannten Friedwäldern nach wie vor
kritisch. „Der kirchliche Gottesdienst als öffentliche Feier, zu der die Gemeinde
eingeladen ist, hat Vorrang vor einer Feier weit ab im Wald, die einen überwiegend
privaten Charakter trägt“. Das steht in einer Richtlinie des Bistums, die die kirchliche
Mitwirkung bei Urnenbestattungen im Wald regelt. Die Richtlinie tritt zum 1. November
in Kraft und ist zunächst auf ein Jahr befristet. Bei dieser neuen Form der Bestattung
wird in einem naturbelassenen, offenen, meist ausgewiesenen Waldstück die Asche Verstorbener
in einer kompostierbaren Urne direkt in den Wurzelbereich eines Baumes oder Strauches
vergraben. Bestattungsrechtlich handelt es sich dabei um eine Sonderform der Feuerbestattung.
Grund zum Handeln sah das Bistum, weil immer mehr Städte, Gemeinden, aber auch private
Betreiber auf dem Gebiet des Bistums Ruheforste oder Friedwälder einrichten. Da viele
Verstorbene oder deren Angehörige nicht auf einen Pfarrer oder pastoralen Mitarbeiter
verzichten wollen, hat das Bistum nun einheitliche Regelungen zur kirchlichen Mitwirkung
bei solchen Urnenbeisetzungen geschaffen. Das Bistum äußert zwar grundsätzliche Bedenken
gegen diese neue Form der Bestattung, will aber unter bestimmten Voraussetzungen ein
kirchliches Begräbnis ermöglichen. (pm 31.10.2007 sk)