Kardinal (lat. cardo = Türangel, im Angelpunkt stehend) ist ein vom Papst verliehener
Titel, der den Träger zur Papstwahl berechtigt und ihn zur besonderen Mitverantwortung
an der Gesamtleitung der Kirche verpflichtet. Vornehmste Aufgabe der Kardinäle
ist seit dem Jahr 1179 die Wahl des Papstes. Wahlberechtigt sind jedoch nur jene Kardinäle,
die jünger als 80 Jahre sind. Durch die Ernennung zum Kardinal werden die Verdienste
eines Bischofs oder eines Mitglieds der Päpstlichen Kurie gewürdigt. In vielen Fällen
ist ein bedeutender Bischofssitz traditionell mit der Kardinalswürde verbunden; in
Deutschland beispielsweise die Erzbistümer Köln, München-Freising und Berlin. Ein
Kardinal braucht nach dem Kirchenrecht lediglich zum Priester geweiht zu sein und
soll sich "in Glaube, Sitte, Frömmigkeit sowie durch Klugheit in Verwaltungsangelegenheiten"
auszeichnen. Wer Kardinal wird, bestimmt allein der Papst, ohne Mitwirkung der Bistümer.
In der Regel ernennt ein Papst mehrmals während seines Pontifikats mehrere Kardinäle
auf einmal. Kardinäle werden vom Papst auf Lebenszeit ernannt und feierlich in
einem Konsistorium „kreiert“. Ein Konsistorium (lateinisch: Versammlungsort) war im
Römischen Reich die Bezeichnung des Ortes, an dem der Kaiser mit seinem Rat bzw. Obersten
Gericht zusammentrat. In der frühen christlichen Kirche hießen die Behörden der bischöflichen
Gerichtsbarkeit Konsistorien. Aus ihnen entwickelte sich später das Kardinalkollegium.
Bislang hat unter dem Pontifikat von Papst Benedikt XVI. nur ein einziges Konsitorium
im März 2006 stattgefunden, bei dem 15 Kardinäle kreiert wurden. Seit 1630 führen
Kardinäle den Titel „Eminenz“. Zur Amtstracht gehört der purpurrote Kardinalsrock,
dessen Farbe die Treue zum Papst bis hin zum Blutvergießen symbolisieren soll. Der
Titel „Kardinal“ wird zwischen Vor- und Nachnamen geführt. Ursprünglich stand
das Wort Kardinal für einen an einer Hauptkirche - auch außerhalb Roms - tätigen Geistlichen,
später dann für den Vorsteher einer römischen Kirche. In dieser Tradition und um seine
Verbundenheit mit dem Heiligen Stuhl deutlich zu machen, hat jeder Kardinal in Rom
eine Titelkirche. Die Zahl der wahlberechtigten Kardinäle ist auf höchstens 120 beschränkt.
Derzeit gibt es weltweit 182 Kardinäle, 105 unter ihnen sind jünger als 80 Jahre. (Text:
Erzbistum Paderborn)