2007-10-17 13:08:11

Stichwort: Kardinal.


Kardinal (lat. cardo = Türangel, im Angelpunkt stehend) ist ein vom Papst verliehener Titel, der den Träger zur Papstwahl berechtigt und ihn zur besonderen Mitverantwortung an der Gesamtleitung der Kirche verpflichtet.
Vornehmste Aufgabe der Kardinäle ist seit dem Jahr 1179 die Wahl des Papstes. Wahlberechtigt sind jedoch nur jene Kardinäle, die jünger als 80 Jahre sind.
Durch die Ernennung zum Kardinal werden die Verdienste eines Bischofs oder eines Mitglieds der Päpstlichen Kurie gewürdigt. In vielen Fällen ist ein bedeutender Bischofssitz traditionell mit der Kardinalswürde verbunden; in Deutschland beispielsweise die Erzbistümer Köln, München-Freising und Berlin.
Ein Kardinal braucht nach dem Kirchenrecht lediglich zum Priester geweiht zu sein und soll sich "in Glaube, Sitte, Frömmigkeit sowie durch Klugheit in Verwaltungsangelegenheiten" auszeichnen. Wer Kardinal wird, bestimmt allein der Papst, ohne Mitwirkung der Bistümer. In der Regel ernennt ein Papst mehrmals während seines Pontifikats mehrere Kardinäle auf einmal.
Kardinäle werden vom Papst auf Lebenszeit ernannt und feierlich in einem Konsistorium „kreiert“. Ein Konsistorium (lateinisch: Versammlungsort) war im Römischen Reich die Bezeichnung des Ortes, an dem der Kaiser mit seinem Rat bzw. Obersten Gericht zusammentrat. In der frühen christlichen Kirche hießen die Behörden der bischöflichen Gerichtsbarkeit Konsistorien. Aus ihnen entwickelte sich später das Kardinalkollegium. Bislang hat unter dem Pontifikat von Papst Benedikt XVI. nur ein einziges Konsitorium im März 2006 stattgefunden, bei dem 15 Kardinäle kreiert wurden.
Seit 1630 führen Kardinäle den Titel „Eminenz“. Zur Amtstracht gehört der purpurrote Kardinalsrock, dessen Farbe die Treue zum Papst bis hin zum Blutvergießen symbolisieren soll. Der Titel „Kardinal“ wird zwischen Vor- und Nachnamen geführt.
Ursprünglich stand das Wort Kardinal für einen an einer Hauptkirche - auch außerhalb Roms - tätigen Geistlichen, später dann für den Vorsteher einer römischen Kirche. In dieser Tradition und um seine Verbundenheit mit dem Heiligen Stuhl deutlich zu machen, hat jeder Kardinal in Rom eine Titelkirche. Die Zahl der wahlberechtigten Kardinäle ist auf höchstens 120 beschränkt. Derzeit gibt es weltweit 182 Kardinäle, 105 unter ihnen sind jünger als 80 Jahre.
(Text: Erzbistum Paderborn)







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