2007-10-08 13:45:10

Schweiz: Sterbehilfe in den Schlagzeilen


RealAudioMP3 Sterbehilfe stößt in der Schweiz laut Umfragen mehrerer Sonntagszeitungen mehrheitlich auf Zustimmung. Kritischer ist hingegen die Einstellung vieler Schweizer zum Sterbetourismus. Acht Jahre lang hat die heftig umstrittene Sterbehilfe-Organisation "Dignitas" in Zürich Menschen in den Tod begleitet. Allein im vergangenen Jahr waren es laut Dignitas-Chef Ludwig Minelli 195 Männer und Frauen, die in einer Einzimmerwohnung der Organisation ihrem Leben durch die Einnahme des rezeptpflichtigen Medikamentes Natrium-Pentobarbital ein Ende bereitet haben. 120 davon waren zu diesem Zweck extra aus Deutschland angereist, 26 aus England, 15 aus Frankreich – ein Umstand, der Minelli den Vorwurf eingebracht hat, er betreibe mit seiner Organisation „Sterbetourismus“.
Für die Schweizer Bischöfe weist die Umfrage keine überraschenden Erkenntnisse auf. Das sagt der Informationsbeauftragte der Schweizer Bischofskonferenz, Walter Müller.

„Nun, das liegt am Zeitgeist. Wir sind so daran gewöhnt, dass alles machbar ist und dass die Menschenwürde direkt an seiner materiellen Leistungsfähigkeit gemessen wird, etwa wie viel man verdient oder wie autonom der Mensch ist oder wie viele Möglichkeiten er für seine Kommunikation hat... Daran wird heutzutage der Wert des Menschen gemessen. Die Ansicht in diesen Umfragen liegt daher ganz in diesem Trend.“

Die Bischöfe der Schweiz denken anders als die Umfragen, betont der Bischofs-Sprecher.

„Seit diese Frage aktuell geworden ist, also seit mehreren Jahren, haben die Schweizer Bischöfe immer wiederholt, dass sie solche Beihilfen zur Selbsttötung kategorisch ablehnen. Sie haben dies in einem Pastoralschreiben ausführlich formuliert. Diese Schrift ist im Sommer 2002 erschienen.“

Und sie versucht, über den Schweizer Tellerrand hinauszublicken:

"In diesem Schreiben wird an den Standpunkt der Kirche und des christlichen Glaubens erinnert, nämlich dass die Würde des Menschen unverletzlich ist und dass die Würde des Menschen gerade auch in seinem Sterben liegt."

Sterbehilfe in der Schweiz ist gesetzlich geregelt, so Walter Müller.

„Im Schweizer Strafgesetzbuch ist als europäische Besonderheit geregelt, dass die Beihilfe zum Selbstmord - wenn diese Beihilfe ohne eigensüchtige Motivation gemacht wird - straffrei ist. Das hat dazu geführt, dass in den vergangenen Jahren Vereine begonnen haben, solche Beihilfen Sterbewilligen anzubieten .“ Ein Service, den die Schweizer Kirche immer entschieden bekämpfen wird, so Müller.

(rv 08.10.2007 mg)







All the contents on this site are copyrighted ©.