Sterbehilfe stößt
in der Schweiz laut Umfragen mehrerer Sonntagszeitungen mehrheitlich auf Zustimmung.
Kritischer ist hingegen die Einstellung vieler Schweizer zum Sterbetourismus. Acht
Jahre lang hat die heftig umstrittene Sterbehilfe-Organisation "Dignitas" in Zürich
Menschen in den Tod begleitet. Allein im vergangenen Jahr waren es laut Dignitas-Chef
Ludwig Minelli 195 Männer und Frauen, die in einer Einzimmerwohnung der Organisation
ihrem Leben durch die Einnahme des rezeptpflichtigen Medikamentes Natrium-Pentobarbital
ein Ende bereitet haben. 120 davon waren zu diesem Zweck extra aus Deutschland angereist,
26 aus England, 15 aus Frankreich – ein Umstand, der Minelli den Vorwurf eingebracht
hat, er betreibe mit seiner Organisation „Sterbetourismus“. Für die Schweizer Bischöfe
weist die Umfrage keine überraschenden Erkenntnisse auf. Das sagt der Informationsbeauftragte
der Schweizer Bischofskonferenz, Walter Müller.
„Nun, das liegt am Zeitgeist.
Wir sind so daran gewöhnt, dass alles machbar ist und dass die Menschenwürde direkt
an seiner materiellen Leistungsfähigkeit gemessen wird, etwa wie viel man verdient
oder wie autonom der Mensch ist oder wie viele Möglichkeiten er für seine Kommunikation
hat... Daran wird heutzutage der Wert des Menschen gemessen. Die Ansicht in diesen
Umfragen liegt daher ganz in diesem Trend.“
Die Bischöfe der Schweiz denken
anders als die Umfragen, betont der Bischofs-Sprecher.
„Seit diese Frage
aktuell geworden ist, also seit mehreren Jahren, haben die Schweizer Bischöfe immer
wiederholt, dass sie solche Beihilfen zur Selbsttötung kategorisch ablehnen. Sie haben
dies in einem Pastoralschreiben ausführlich formuliert. Diese Schrift ist im Sommer
2002 erschienen.“
Und sie versucht, über den Schweizer Tellerrand hinauszublicken:
"In
diesem Schreiben wird an den Standpunkt der Kirche und des christlichen Glaubens erinnert,
nämlich dass die Würde des Menschen unverletzlich ist und dass die Würde des Menschen
gerade auch in seinem Sterben liegt."
Sterbehilfe in der Schweiz ist gesetzlich
geregelt, so Walter Müller.
„Im Schweizer Strafgesetzbuch ist als europäische
Besonderheit geregelt, dass die Beihilfe zum Selbstmord - wenn diese Beihilfe ohne
eigensüchtige Motivation gemacht wird - straffrei ist. Das hat dazu geführt, dass
in den vergangenen Jahren Vereine begonnen haben, solche Beihilfen Sterbewilligen
anzubieten .“ Ein Service, den die Schweizer Kirche immer entschieden bekämpfen
wird, so Müller.