Der Senat hat den umstrittenen Gesetzesentwurf zur Familienzusammenführung abgemildert.
Nach dem Willen der französischen Senatoren sollen die umstrittenen Gentests zur Prüfung
der Familienzugehörigkeit nur nach richterlicher Anordnung erfolgen dürfen. Die Kosten
dafür soll der Staat tragen. Die freiwilligen Gentests sollen zunächst nur für 18
Monate eingeführt werden. Ursprünglich hatte die Nationalversammlung vorgeschlagen,
nachziehende Familienangehörige, bei denen Zweifel an der Verwandtschaft bestehe,
sollten ihre Familienzugehörigkeit auf eigene Kosten per Gentest nachweisen können.
Kirchen, Nichtregierungsorganisationen und der nationale Ethikrat hatten dies kritisiert.
Nun muss eine Vermittlungskommission aus Nationalversammlung und Senat einen endgültigen
Entwurf ausarbeiten, der dann in beiden Häusern des Parlaments zur Abstimmung gestellt
wird. (kipa 05.10.2007 gs)