Schweiz: Zunehmend Widerstand gegen Tätigkeit von Dignitas
Die Sterbehilfe-Organisation Dignitas darf in zwei Gemeinden im Kanton Zürich nicht
mehr arbeiten. Die Zürcher Gemeinde Maur hat der Sterbehilfe-Organisation Dignitas
Freitod-Begleitungen untersagt per Verfügung. Dignitas-Gründer und -Geschäftsführer
Ludwig A. Minelli hat letzte Woche einer Person in seiner eigenen Wohnung in Maur
Suizid-Begleitung geleistet. Die Nutzung der Wohnräume sei per sofort unter Strafandrohung
für Sterbebegleitungen verboten, heisst es in der Verfügung der Gemeinde Maur. Minelli
hat den Entscheid der Gemeinde umgehend bei der Baurekurskommission angefochten. In
einer anderen Züricher Gemeinde war es zuvor in der Nachbarschaft einer Sterbewohnung
von Dignitas in einem Mehrfamilienhaus zu Widerstand der Anwohner gekommen. Die Sterbehilfe-Organisation
hat bereits in der Stadt Zürich eine Sterbewohnung wegen Kündigung aufgeben müssen. (kipa
01.10.2007 mg)