Ob Priester Franz Sabo jetzt wieder als Pfarrer tätig sein darf, ist noch offen: Der
definitive Entscheid darüber, ob das Bistum Basel und der Landeskirchenrat das Urteil
im Fall Sabo weiterziehen, ist auch drei Wochen nach dem Urteil noch nicht gefallen,
schreibt die "Basler Zeitung" heute. Das Kantonsgericht hatte Anfang September
eine Beschwerde der Kirchengemeinde Röschenz gutgeheissen: Die römisch-katholische
Kirchengemeinde dürfe Pfarrer Franz Sabo behalten. Seitdem herrscht Funkstille. Es
könne inhaltlich erst Stellung genommen werden, wenn das schriftliche Urteil vorliege,
sagt Roland-Bernhard Trauffer, Generalvikar des Bistums Basel in Solothurn, gegenüber
der Zeitung. (kipa 28.09.2007 mg)