Wenige Tage nach den
Äußerungen Papst Benedikts über Sterbehilfe in der Wiener Hofburg hat die Glaubenskongregation
gestern ein weiteres Dokument zum Thema Euthanasie veröffentlicht: Komapatienten im
vegetativen Zustand mit Nahrung und Flüssigkeit zu versorgen, ist eine moralische
Pflicht, hält der Vatikan darin fest. Eine Unterlassung dieser Grundversorgung wäre
infolgedessen aktive Sterbehilfe, betont Bischof Elio Sgreccia, der Präsident der
päpstlichen Akademie für das Leben. Im Gespräch mit Radio Vatikan erklärt Sgreccia
den entscheidenden Unterschied zwischen Therapie und Versorgung.
„Ein vatikanisches
Dokument zur Sterbehilfe von 1980 sprach von Verhältnismäßigkeit oder Unverhältnismäßigkeit
therapeutischer Maßnahmen, die ein akutes Leiden beseitigen sollten. Doch neben den
Therapien bedarf ein Patient auch der Pflege, das heißt Lebensunterstützung, Schmerzbekämpfung.
Diese Pflegemaßnahmen sind keine Maßnahmen zur Heilung, denn ein Komapatient im vegetativen
Zustand wird nicht in jedem Fall wieder gesund. Auf die Pflegemaßnahmen allerdings
hat jeder Mensch ein Recht: ein Neugeborenes genauso wie ein Sterbender. Nochmals:
Therapie und Pflege sind nicht dasselbe. Pflege dient dazu, Leiden zu mildern. Und
es besteht die moralische Pflicht, sie bis zuletzt anzuwenden, solange, wie der Patient
Flüssigkeit und Nahrung aufnehmen kann.“
"Die richtige Antwort auf das
Leid am Lebensende ist Zuwendung und palliative Medizin und nicht aktive Sterbehilfe“
– das hatte Papst Benedikt vor einer Woche in der Wiener Hofburg betont. Bischof Sgreccia:
„Hinter manchen Formulierungen über die Würde des sterbenden Menschen verbergen
sich Haltungen aktiver Sterbehilfe. Niemals dürfen wir aus Mitleid ein Leben abbrechen,
das erhalten werden kann. Die therapeutischen Maßnahmen - die auf die Heilung im engen
Sinn ausgerichtet sind – müssen nach dem Kriterium der Verhältnismäßigkeit angewendet
werden. Doch wir dürfen unter keinen Umständen ein Leben beenden, auch wenn absehbar
ist, dass es nur noch kurz dauert oder wir nichts mehr tun können.“ (rv 15.09.2007
gs)