Patienten im so genannten
"vegetativen Zustand" müssen prinzipiell weiter ernährt werden, auch auf künstlichem
Weg. Das hat die vatikanische Glaubenskongregation heute klargestellt. Wenn die Weiterernährung
des Patienten "ohne erhebliches physisches Unbehagen" möglich sei, dann sei sie auch
"moralisch verpflichtend". Schließlich stelle das Verabreichen "von Nahrung und Wasser
... prinzipiell ein gewöhnliches und verhältnismäßiges Mittel der Lebenserhaltung"
dar. Hintergrund des Vatikan-Papiers ist der Fall Terri Schiavo. Der Fall der Koma-Patientin,
die die Ärzte auf gerichtliche Anordnung hin verhungern und verdursten ließen, hat
nicht nur in den USA zu einer heftigen Debatte geführt. Die US-Bischöfe hatten sich
deshalb mit Fragen an den Vatikan gewandt. Patienten im vegetativen Zustand müssen
ernährt werden, man darf sie nicht "verhungern und verdursten" lassen. Das stellt
die Glaubenskongregation klar. Solange der Patient nicht über Gebühr dadurch leide,
ist seine Ernährung "verpflichtend". Und auch wenn "kompetente Ärzte" einen "anhaltend
vegetativen Zustand" feststellen und voraussagen, "dass der Patient das Bewusstsein
nie mehr wiedererlangen wird", muß die Ernährung weitergehen. Denn auch ein Patient
in diesem Zustand ist, so betont die Kongregation, "eine Person mit einer grundlegenden
menschlichen Würde, der man deshalb die gewöhnliche und verhältnismäßige Pflege schuldet".
"Im Jahr 2004 hat Papst Johannes Paul II. erklärt, dass Nahrungs- und Wasserzufuhr
normale, lebenserhaltende Maßnahmen sind", das sagt der Unter-Sekretär der Glaubenskongregation,
Giuseppe Di Noia, zur Vorgeschichte des neuen Vatikan-Papiers. "Die US-Bischöfe wollten
daraufhin ein Jahr später von uns wissen, ob das eine Weiterentwicklung oder sogar
einen Wechsel der bisherigen kirchlichen Lehre darstellt. Die Antwort heißt: Was Johannes
Paul sagt, steht in Kontinuität mit der kirchlichen Lehre. Unser Kommentar weist auf
mehrere Dokumente hin, nach denen solche Ernährung - auch auf künstlichem Weg - nicht
unbedingt eine außerordentliche Maßnahme darstellt. Natürlich: An Orten, wo die entsprechende
Technologie nicht bereitsteht, können wir natürlich nicht das Unmögliche verlangen." Dem
Vatikan-Vertreter liegen zwei Punkte am Herzen: "Zunächst mal kann man jemanden, der
in andauerndem vegetativem Zustand ist, darum noch nicht als Sterbenden bezeichnen
- nicht mehr als jeden von uns. Darum muß er weiter ernährt werden, denn trotz seines
gesundheitlichen Problems behält er ja seine Würde. Und zweitens sind ja Nahrungs-
und Wasserzufuhr keine außergewöhnlichen, technischen Mittel". “Die so genannte Lebensqualität
ist im übrigen nicht etwas, über das wir so einfach befinden können. Das Leben ist
ein Geschenk Gottes, über das noch nicht einmal der Kranke selbst einfach so verfügen
kann. Menschenwürde hat nicht nur der Gesunde; sie gehört zur menschlichen Person,
egal, in welchem physischen Zustand diese sein mag."
Papst Benedikt hat das
Dokument gutgeheißen und angeordnet, es zu veröffentlichen. Den Volltext finden Sie
auf unserer Homepage: www.radiovatikan.de.