2007-09-14 11:58:04

Vatikan: "Moralisch verpflichtend"


RealAudioMP3 Patienten im so genannten "vegetativen Zustand" müssen prinzipiell weiter ernährt werden, auch auf künstlichem Weg. Das hat die vatikanische Glaubenskongregation heute klargestellt. Wenn die Weiterernährung des Patienten "ohne erhebliches physisches Unbehagen" möglich sei, dann sei sie auch "moralisch verpflichtend". Schließlich stelle das Verabreichen "von Nahrung und Wasser ... prinzipiell ein gewöhnliches und verhältnismäßiges Mittel der Lebenserhaltung" dar. Hintergrund des Vatikan-Papiers ist der Fall Terri Schiavo. Der Fall der Koma-Patientin, die die Ärzte auf gerichtliche Anordnung hin verhungern und verdursten ließen, hat nicht nur in den USA zu einer heftigen Debatte geführt. Die US-Bischöfe hatten sich deshalb mit Fragen an den Vatikan gewandt.
Patienten im vegetativen Zustand müssen ernährt werden, man darf sie nicht "verhungern und verdursten" lassen. Das stellt die Glaubenskongregation klar. Solange der Patient nicht über Gebühr dadurch leide, ist seine Ernährung "verpflichtend". Und auch wenn "kompetente Ärzte" einen "anhaltend vegetativen Zustand" feststellen und voraussagen, "dass der Patient das Bewusstsein nie mehr wiedererlangen wird", muß die Ernährung weitergehen. Denn auch ein Patient in diesem Zustand ist, so betont die Kongregation, "eine Person mit einer grundlegenden menschlichen Würde, der man deshalb die gewöhnliche und verhältnismäßige Pflege schuldet". "Im Jahr 2004 hat Papst Johannes Paul II. erklärt, dass Nahrungs- und Wasserzufuhr normale, lebenserhaltende Maßnahmen sind", das sagt der Unter-Sekretär der Glaubenskongregation, Giuseppe Di Noia, zur Vorgeschichte des neuen Vatikan-Papiers. "Die US-Bischöfe wollten daraufhin ein Jahr später von uns wissen, ob das eine Weiterentwicklung oder sogar einen Wechsel der bisherigen kirchlichen Lehre darstellt. Die Antwort heißt: Was Johannes Paul sagt, steht in Kontinuität mit der kirchlichen Lehre. Unser Kommentar weist auf mehrere Dokumente hin, nach denen solche Ernährung - auch auf künstlichem Weg - nicht unbedingt eine außerordentliche Maßnahme darstellt. Natürlich: An Orten, wo die entsprechende Technologie nicht bereitsteht, können wir natürlich nicht das Unmögliche verlangen."
Dem Vatikan-Vertreter liegen zwei Punkte am Herzen: "Zunächst mal kann man jemanden, der in andauerndem vegetativem Zustand ist, darum noch nicht als Sterbenden bezeichnen - nicht mehr als jeden von uns. Darum muß er weiter ernährt werden, denn trotz seines gesundheitlichen Problems behält er ja seine Würde. Und zweitens sind ja Nahrungs- und Wasserzufuhr keine außergewöhnlichen, technischen Mittel". “Die so genannte Lebensqualität ist im übrigen nicht etwas, über das wir so einfach befinden können. Das Leben ist ein Geschenk Gottes, über das noch nicht einmal der Kranke selbst einfach so verfügen kann. Menschenwürde hat nicht nur der Gesunde; sie gehört zur menschlichen Person, egal, in welchem physischen Zustand diese sein mag."

Papst Benedikt hat das Dokument gutgeheißen und angeordnet, es zu veröffentlichen. Den Volltext finden Sie auf unserer Homepage: www.radiovatikan.de.

(rv 14.09.2007 sk)







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