Eine Zwangsheirat sei gegen die in der Schweiz geltenden Grundwerte, erklärte jetzt
das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen. Es sei nicht rechtsmäßig die Grundrechte
über die religiöse Tradition zu stellen, so das Gericht. Vergangene Woche hatte das
Gericht einen 46-jährigen Türken aus der Schweiz ausgewiesen, weil er seine Tochter
im Frühjahr 2006 zwangsverheiratet hatte. Die Tochter floh nach Morddrohungen zur
Polizei. Da die Zwangsheirat in der Türkei vollzogen wurde, ist der Mann, der seit
26 Jahren in der Schweiz lebte, strafrechtlich kaum zu belangen. (kipa 03.09.07
ap)