2007-08-29 14:49:41

Schweiz: Keine strengeren Vorschriften für Suizidhilfe-Mittel


Der Bundesrat will keine strengeren Vorschriften für das Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital (NAP). Die Verschreibung und Abgabe des Mittels, das von vielen Organisationen bei der Suizidhilfe verwendet wird, sei ausreichend geregelt. Der Bundesrat bleibt damit trotz gegenteiliger Forderungen aus dem Parlament bei seiner Position, dass es bei der Suizid- und Sterbehilfe keine neuen Gesetze brauche. Alle geprüften Möglichkeiten hätten sich als unzweckmässig erwiesen, hält das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) im Ergänzungsbericht zur Sterbehilfe fest. Unter anderem wurde geprüft, ob Ärzte gesetzlich verpflichtet werden sollten, den Gesundheitszustand und Sterbewunsch vertieft oder wiederholt abzuklären und ob allenfalls eine weitere Fachperson bei zu ziehen sei. Eine solche Regelung sei nicht gerechtfertigt, hält der Bericht fest.
(kipa 29.08.2007 mg)








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