Schweiz: Keine strengeren Vorschriften für Suizidhilfe-Mittel
Der Bundesrat will keine strengeren Vorschriften für das Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital
(NAP). Die Verschreibung und Abgabe des Mittels, das von vielen Organisationen bei
der Suizidhilfe verwendet wird, sei ausreichend geregelt. Der Bundesrat bleibt damit
trotz gegenteiliger Forderungen aus dem Parlament bei seiner Position, dass es bei
der Suizid- und Sterbehilfe keine neuen Gesetze brauche. Alle geprüften Möglichkeiten
hätten sich als unzweckmässig erwiesen, hält das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement
(EJPD) im Ergänzungsbericht zur Sterbehilfe fest. Unter anderem wurde geprüft, ob
Ärzte gesetzlich verpflichtet werden sollten, den Gesundheitszustand und Sterbewunsch
vertieft oder wiederholt abzuklären und ob allenfalls eine weitere Fachperson bei
zu ziehen sei. Eine solche Regelung sei nicht gerechtfertigt, hält der Bericht fest. (kipa
29.08.2007 mg)