Das UN-Flüchtlingskommissariat kritisiert die Praxis deutscher Behörden, Flüchtlingen
keine freie Wahl des Wohnsitzes zuzugestehen, wenn sie Sozialleistungen empfangen.
Laut der UN verstößt dies gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, das Europäische
Menschenkonvention und das EU-Recht. Diese Auflage könne in Einzelfällen ein Leben
lang gelten und somit schwerwiegende Auswirkungen auf das soziale Leben der Betroffenen
haben. (unhcr 10.08.2007 jh)