In Italien wird erneut
über Sterbehilfe bzw. Euthanasie debattiert. In der Nacht auf Dienstag ist der seit
Jahren an Sklerose leidende Patient Giovanni Nuvoli gestorben. Dieser hatte in den
vergangenen Monaten um das Recht auf Sterbehilfe in Italien gekämpft. Gestern wurde
er mit einer religiösen Feier beerdigt. Ein kirchliches Begräbnis ist nur dann
nicht gestattet, wenn der Verstorbene vor seinem Tod explizit „gegen den katholischen
Glauben“ war. Das sagte Erzbischof Elio Sgreccia, Präsident der Päpstlichen Akademie
für das Leben, gegenüber Radio Vatikan.
„Die Erlaubnis zu einem religiösen
Begräbnis bei Fällen von Suizid oder ähnlichem wird von der örtlichen Seelsorge geregelt,
die anhand von bestimmten Kriterien die Fälle beurteilt. Wer sich als Lebender gegen
den katholischen Glauben stellte oder die Sakramente verweigerte, kann dann als Verstorbener
kein religiöses Begräbnis erwarten. Dies ist auch ein Zeichen des Respekts für den
Patienten bzw. Verstorbenen selbst.“
Die italienische Verfassung sieht
zwar vor, dass Patienten medizinische Behandlung verweigern dürfen; zugleich sind
Ärzte aber verpflichtet, deren Leben zu erhalten. Der Sterbehilfefall von Pier Giorgio
Welby hatte in Italien bereits vor dem Tod des fast vollständig gelähmten Mannes eine
heftige Debatte ausgelöst, als er im Fernsehen öffentlich darum bat, sterben zu dürfen.
Die katholische Kirche verweigerte ihm nach seinem Tod ein christliches Begräbnis,
da er sich öffentlich für Euthanasie aussprach. (rv 26.07.2007 mg)