Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) hat die Umsetzung des neuen Asylgesetzes
kritisiert. Das Hilfswerk wirft dem Bundesamt für Migration vor, im Schnellverfahren
oftmals problematische Entscheide zu fällen. Die Hürden für einen Asylantrag seien
zu hoch. Die Flüchtlingshilfe kritisiert vor allem die so genannten „Nichteintretens-Entscheide“.
Die Migrationsbehörden gehen auf Asylanträge nicht ein, wenn sich der Antragssteller
nicht ausweisen kann. Eine Aufnahme aus humanitären Gründen ist in diesem Fall nur
dann möglich, wenn nachgewiesen wird, dass das Fehlen von Dokumenten nicht vom Asylbewerber
verschuldet wird. Das heute gültige Asylgesetz ist von 1998. Ab Frühjahr 2000 wurde
eine Teilrevision in Angriff genommen, die im Dezember 2005 vom Parlament verabschiedet
wurde. Dabei wurden Verschärfungen wie die „Nichteintretens-Entscheide“ in das Asylgesetz
eingefügt. Gegen dieses revidierte Asylgesetz hatten verschiedene Hilfsorganisationen
ein Referendum am 24. September 2006 initiiert, das allerdings scheiterte. Die Mehrheit
der Bevölkerung sprach sich damals für Verschärfungen im Asylgesetz aus. (kipa/rv
20.07.2007 mg)