Die Bischöfe sind dagegen, das Prinzip der Laizität des Staates im Gesetz über die
Religionsfreiheit festzuschreiben. Vielmehr sei es doch laut italienischer Rechtsprechung
das Prinzip der Religionsfreiheit, das das Prinzip der Laizität bedinge - und nicht
umgekehrt. Das erklärte der Generalsekretär der italienischen Bischofskonferenz, Bischof
Giuseppe Betori, jetzt bei einer Anhörung im italienischen Abgeordnetenhaus. Die Verfassungskommission
des Parlaments hatte Anfang Juli einen Gesetzesvorschlag gemacht, der auf eine Aufwertung
des säkular-laizistischen Charakters des italienischen Staates hinausläuft. Bischof
Betori brachte gegen den Gesetzvorschlag noch weitere Bedenken vor. Dabei geht es
u.a. um die rechtliche Stellung von neuen religiösen Bewegungen oder Sekten, aber
auch - wenn auch nicht ausdrücklich von ihm erwähnt - des Islams. Der Wille zur Integration
und zum friedlichen Zusammenleben dürfe nicht dazu führen, dass der Gesetzgeber "Lehren
oder Praktiken, die den Prinzipien unserer juristischen Zivilisation widerstreiten",
nachgibt. Als Gradmesser nannte Betori Italiens "kulturelle Tradition und die religiösen
Gefühle einer Mehrheit der Bevölkerung". (sir/rv 17.07.2007 sk)