Abtreibungen dürfen nicht als Mord bezeichnet werden und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche
vornehmen, auch nicht indirekt als Mörder. Das hat das Karlsruher Oberlandesgericht
entschieden. Der Lebensschützer Klaus Günter Annen hatte auf seiner Internetseite
www.babycaust.de zum regelmäßigen Gebet für Mediziner aufgerufen, die „den Mord der
Abtreibungstötung selbst vornehmen“, und eine nach Orten geordnete Liste mit Abtreibungsärzten
angefügt. (idea 23.07.2007 gs)