2007-07-05 15:31:25

D: Pränataldiagnostik als Selektionsmedizin


RealAudioMP3 Die vorgeburtliche Diagnostik steht derzeit auf dem Tagesprogramm der deutschen Gesundheitsminister der Länder. Sie beraten derzeit in Ulm über die Vor- und Nachteile der pränatalen Diagnostik, mit der Behinderungen und Fehlentwicklungen bei ungeborenen Kindern festgestellt werden können. Meist führt der Befund einer möglichen Behinderung zur Abtreibung des Kindes: Im letzten Jahr wurde in Thüringen kein Kind mit dem so genannten Down-Syndrom geboren.
Der Behindertenbeauftragte der Union, Hubert Hüppe (CDU), kritisiert diesen Automatismus:

„Ich kritisiere konkret, dass die Pränatal-Diagnostik inzwischen zu einer Selektionsmedizin geworden ist. Es geht nicht mehr darum, der Mutter zu helfen, oder dem Kind zu helfen, sondern es geht nur noch darum, ob ein Kind weiterleben darf oder nicht. Und wenn sie sagen, dass im Land Thüringen kein Kind mit Down-Syndrom geboren worden ist, dann ist das der Beweis dafür, dass man praktisch versucht, behinderte Menschen zu vermeiden, indem man sie vorgeburtlich tötet.“

Aus der Sicht Hubert Hüppes müsse der Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs entsprechend geändert werden. Spätabtreibungen sollten nur noch bei einer Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Mutter erlaubt sein:

„Es war ja so, dass man bei der letzten Reform des Paragraphen 218 gesagt hat, Behinderung allein darf kein Grund zur Abtreibung sein. Und wir haben ja im Grundgesetz fast gleichzeitig beschlossen, niemand darf aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden, also dieses Diskriminierungsverbot. Man hat dann allerdings die medizinische Indikation, die eigentlich früher dafür da war, die Gesundheit oder das Leben der Frau zu schützen, so erweitert, dass man behinderte Kinder ‚unter Berücksichtigung ihrer zukünftigen Lebensverhältnisse’ – so heißt es im Gesetzestext, bis zur Geburt abtreiben darf. Und zwar dann auf Krankenkassenkosten und ohne Beratung. Das hat sich inzwischen zu einem Automatismus entwickelt, dem man sich kaum entziehen kann, auch manche Frau nicht entziehen kann. Sie hat gar nicht mehr die Entscheidungsfreiheit, sondern man erwartet geradezu die Pränatal-Diagnostik erstens in Anspruch zu nehmen und zweitens, wenn das Kind behindert ist, auch die Konsequenz zu ziehen, dieses Kind zu töten.“
(domradio 05.04.3007 sis)







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