D: Caritas kritisiert Gesetz zu Langzeitarbeitslosen
Der deutsche Caritasverband hat Pläne kritisiert, besonders benachteiligten Langzeitarbeitsarbeitslosen
nur 75 Prozent Beschäftigungszuschuß zu gewähren. Es gäbe Erwerbslose mit massiven
gesundheitlichen und psychischen Störungen, die nur in geschützten Projekten mit intensiver
und individueller Arbeits- und Psychotherapie stabilisiert werden können, darauf weist
Generalsekretär des Deutschen Caritasverbands Georg Cremer anlässlich der heutigen
Anhörung im Bundestagsausschusses „Arbeit und Soziales“ hin. Das Fallmanagement müsse
genügend Flexibilität haben, um auf besondere Umstände wie die örtliche Arbeitsmarktlage
oder dem Grad der Vermittlungshemmnisse eingehen zu können. (rv 02.07.2007 mc)